Wartung und Pflege
5.3
Strahler drehen (07)
VORSICHT!
Quetsch- und Verbrennungsgefahr
Quetschgefahr zwischen Strahler und
Standbügel. Verbrennungsgefahr am
Strahler.
■
Fassen Sie zum Drehen den Strahler
am Tragegriff.
1. Feststellschraube (07/1) lockerdrehen (07/a).
2. Strahler (07/2) in die gewünschte Position
drehen (07/b).
3. Feststellschraube wieder festdrehen (07/c).
6 WARTUNG UND PFLEGE
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch Stromschlag
und Brand
Durch eindringende Flüssigkeit in das In-
nere des Geräts können Stromschlag
und Brand hervorgerufen werden.
■
Entfernen Sie den Akku, bevor Sie
das Gerät reinigen.
■
Benutzen Sie kein Wasser, um das
Gerät zu reinigen.
■
Benutzen Sie keine chemischen Mittel, da
Plastikteile beschädigt werden könnten.
■
Reinigen Sie mit einem weichen und nur
leicht angefeuchteten Tuch das Äußere des
Geräts durch sanftes Reiben. Es dürfen kei-
ne Flüssigkeiten in das Innere des Geräts ge-
langen.
■
Wir empfehlen ein regelmäßiges Reinigen,
um Staub und Schmutz vom Gerät zu entfer-
nen.
7 TRANSPORT
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
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Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
■
Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
■
max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
■
keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
■
Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
■
Sichern Sie das Gerät so, dass eine unbeab-
sichtigte Inbetriebnahme während der Beför-
derung verhindert wird.
■
Sichern Sie das Gerät durch eine starke Au-
ßenverpackung (Versandkarton). Verwenden
Sie möglichst die Originalverpackung des
Herstellers.
■
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher:
■
Beim Transport auf Straße, Schiene und
Wasser muss auf der Verpackung ein
Warnaufkleber angebracht sein, wenn
der Akku/die Akkus dem Gerät beigelegt
sind. Wenn der Akku/die Akkus in das
Gerät eingesetzt bzw. eingebaut sind, ist
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