3
3A
3B
90
x2
4
4A
!
Reinigen Sie die Kugel. Sie muss sauber und fettfrei sein.
Clean and dry the towball from grease and oil.
4B
4D
60 kg
4C
+
-
4E
2
!
1
I) Zulassung
Mont Blanc Heckträger für die Anhängekupplung (AHK) sind besonders gründlich getestet. Sie sind von
dafür vorgesehenen Behörden in Europa wie dem Reichsdienst für den Straßenverkehr (Niederlande)
geprüft und als Fahrzeugteile mit einer sogenannten EG-Genehmigung oder auch EBE freigegeben.
Eine TÜV-Vorführung ist damit hinfällig. Führen Sie diese Dokumentation mit.
Sie benötigen ein ungestempeltes 3. Kennzeichen. Dazu sind Sie laut § 60 der StVZO und des "§ 5b
des SVG verpflichtet.
Der Werkstoff der Kugelstange muß aus St.52-3, oder einem mindestens gleichwertigen Werkstoff
bestehen und die Kugel einen Mindest-D-Wert = 7,6 kN haben. Nicht geeignet sind Kugelstangen aus
GGG 40. Bei Unklarheiten kann der Kupplungshersteller Auskunft geben.
Bei eventuell abweichender maximaler Stützlast Ihrer AHK laut Typenschild errechnen Sie die maximale
Zuladung bitte wie folgt:
Explorer:
max. Stützlast Ihrer AHK"
abzgl. 13Kg = max. Nutzlast
Die maximale Stützlast (siehe Typenschild der AHK) darf jedoch nicht überschritten werden:
bei maximaler Stützlast der Anhängekupplung
ist die max. Zuladung Explorer
Beleuchtung
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typengenehmigung erstmals nach dem 1.10.98 erteilt wurde, dürfen
Ladungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken.
Die dritte Bremsleuchte muß rechts und links – ausgehend von der Fahrzeuglängsachse in einem
Horizontalwinkel von 10 Grad, nach oben – ausgehend von der Leuchtenoberkante – in einem
Vertikalwinkel von 10 Grad und nach unten – ausgehend von der Leuchtenunterkante – in einem
Vertikalwinkel von 5 Grad sichtbar sein.
Kann nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte auch am
Hecktragesystem zu wiederholen.
Hinweise zur Erlangung eines dritten Kennzeichens
Für das Hecktragesystem Typ Explorer des Herstellers
Mont Blanc Industri AB, Toarpsdal, SE-516 90 Dalsjöfors
liegt die EG-Genehmigung mit der Genehmigungs-Nr.: e4*79/488*2007/15*0085*00
Insoweit ist die Über-einstimmung des Hecktragesystems – auch mit den gesetzlichen Bestimmungen
der StVZO – nachgewiesen. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs hängt gem. § 19,
Abs. 3 nicht von der Anbauabnahme des Hecktragesystems ab, wenn die Einschränkungen und
Einbauanweisungen dieser EG-Genehmigung beachtet werden.
Nach § 60, Abs. 5b StVZO und § 6b StVG bestehen keine Hinderungsgründe für die Aus-händigung
eines amtlichen Berechtigungsscheins zur Ausgabe eines dritten, ungestempelten Kennzeichens an die
Benutzer des o.g. Hecktragesystems.
No:
50 kg
75 kg
85 kg
105 kg
37 Kg
51 kg
51 kg
51 kg