Aufbewahrung
Alle Teile müssen in dem Behälter, in dem sie ausgeliefert wurden, ge lagert
werden, sodass sie gegen äußere Einwirkungen geschützt sind.
Entsorgung
Entsorgen Sie das Produkt über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale Entsorgungs-
einrichtung. Beachten Sie die geltenden Vorschriften. Setzen
Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in
Verbindung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenen-
falls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekenn-
zeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender
Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
PSVH 56 A1
DE │ AT │ CH
│
39
■