38. Feststellschraube für verschiebbare An-
schlagschiene
2.2 Lieferumfang
Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit des Arti-
kels anhand des beschriebenen Lieferumfangs.
Bei Fehlteilen wenden Sie sich bitte spätestens
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kauf des Arti-
kels unter Vorlage eines gültigen Kaufbeleges an
unser Service Center oder an die Verkaufstelle,
bei der Sie das Gerät erworben haben. Bitte
beachten Sie hierzu die Gewährleistungstabelle
in den Service-Informationen am Ende der An-
leitung.
•
Öffnen Sie die Verpackung und nehmen Sie
das Gerät vorsichtig aus der Verpackung.
•
Entfernen Sie das Verpackungsmaterial so-
wie Verpackungs-/ und Transportsicherungen
(falls vorhanden).
•
Überprüfen Sie, ob der Lieferumfang vollstän-
dig ist.
•
Kontrollieren Sie das Gerät und die Zubehör-
teile auf Transportschäden.
•
Bewahren Sie die Verpackung nach Möglich-
keit bis zum Ablauf der Garantiezeit auf.
Gefahr!
Gerät und Verpackungsmaterial sind kein
Kinderspielzeug! Kinder dürfen nicht mit
Kunststoff beuteln, Folien und Kleinteilen
spielen! Es besteht Verschluckungs- und Er-
stickungsgefahr!
•
Kapp und Gehrungssäge
•
einstellbare Werkstückauflage (links + rechts)
•
Spannvorrichtung (8)
•
Spänefangsack (22)
•
Inbusschlüssel 6 mm (c)
•
Transportgriff
•
Originalbetriebsanleitung
•
Sicherheitshinweise
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Kapp- und Gehrungssäge dient zum Kappen
von Holz und holzähnlichen Werkstoff en, entspre-
chend der Maschinengröße. Die Säge ist nicht
zum Schneiden von Brennholz geeignet.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
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mäß. Für daraus hervorgerufene Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bedie-
ner und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Säge-
blätter verwendet werden. Die Verwendung von
Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung ist auch die Beachtung der Sicherheitshin-
weise, sowie die Montageanleitung und Betriebs-
hinweise in der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und war-
ten, müssen mit dieser vertraut und über mögli-
che Gefahren unterrichtet sein. Darüber hinaus
sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften
genauestens einzuhalten. Sonstige allgemeine
Regeln in arbeitsmedizinischen und sicherheits-
technischen Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus. Trotz bestimmungsgemä-
ßer Verwendung können bestimmte Restrisiko-
faktoren nicht vollständig ausgeräumt werden.
Bedingt durch Konstruktion und Aufbau der Ma-
schine können folgende Punkte auftreten:
•
Berührung des Sägeblattes im nicht abge-
deckten Sägebereich.
•
Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnitt-
verletzung)
•
Rückschlag von Werkstücken und Werkstück-
teilen.
•
Sägeblattbrüche.
•
Herausschleudern von fehlerhaften Hartme-
tallteilen des Sägeblattes.
•
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nö-
tigen Gehörschutzes.
•
Gesundheitsschädliche Emissionen von
Holzstäuben bei Verwendung in geschlosse-
nen Räumen.
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