GARANTIEBEDINGUNGEN
1) DAUER: Auf das Produkt wird eine Garantie von 12 Monaten (zwölf) gewährt.
2) AUSSCHLIESSUNGEN: Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a)
Auf fehlende Wartung oder Nachlässigkeit des Anwenders oder auf einen unsachgemäßen
Gebrauch des Produkts zurückführbare Störungen und Anomalien;
b) Regelmäßige Kontrollen und Wartung;
c)
Reparatur und Austausch von Verschleißteilen, empfindlichen Teilen und Teilen mit einer
nicht schätzbaren Lebensdauer, ausgenommen, die Mängel wurden bei Empfang des
Produkts festgestellt und mitgeteilt;
d) Arbeitskräfte, Entsendung des technischen Personals und Transport;
e)
Störungen oder Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch und Anwendungsfehler
zurückzuführen sind;
f)
Störungen oder Schäden, die auf Verunreinigungen in den Wasser‐ und
Luftversorgungssystemen, chemische oder elektrische Ereignisse zurückzuführen sind;
g)
Störungen oder Schäden, die auf nicht ausdrücklich in den Bedienungs‐ und
Wartungsanleitungen angegebene Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Sterilisierstoffe
oder –verfahren zurückzuführen sind.
h) Natürliche Verfärbung der Kunststoffteile.
3) INSTALLATIONS‐ UND
Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Rücksendung des vollständig ausgefüllten und
vom Anwender unterzeichneten speziellen Installations‐ und Abnahmeprotokolls. Dieses Protokoll
muss innerhalb von 15 Tagen nach der Installation zurückgesandt werden, da andernfalls die
Garantie verfällt.
4)
GARANTIEGRENZEN:
kostenlose Reparatur der defekten
kompletten
Geräts.
gefertigten Bauteile, die mit einem eigenen Garantieschein ausgestattet sind, gelten die in diesen
Garantiescheinen angegebenen Bedingungen, Grenzen und Ausschließungen.
Die Durchführung von einer oder mehreren Reparaturen während der Garantiefrist führt zu keiner
Verlängerung des Garantieanspruchs.
5)
BEANSTANDUNGEN:
Garantieleistungspflicht und der Qualität oder des Zustands des gelieferten Geräts ist der Käufer
auf keinen Fall berechtigt, die Bezahlung zu verzögern und/oder zu unterbrechen.
6)
STREITIGKEITEN:
Garantiescheins ist unabhängig von dem Ort, an dem der Kaufvertrag für das Gerät abgeschlossen
wurde, das Gericht PARMA (Italien) zuständig.
7)
AUSNAHMEN:
Bezüglich dieser Garantiebedingungen gewährte Ausnahmen führen zu keiner
Anerkennung von weiteren Rechten des Käufers und beziehen sich einzig und allein auf den
spezifischen Fall.
8) WEITERES: Für alle nicht ausdrücklich in diesem Garantieschein erwähnten Umstände gelten die
anwendbaren Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Italienischen Republik.
ABNAHMEPROTOKOLL:
Die Garantie verleiht Anspruch auf den kostenlosen Austausch oder die
Bauteile.
Bezüglich der mit dem Markenzeichen TECNO‐GAZ oder durch Dritte
Bei Beanstandungen seitens des Käufers bezüglich der Ausübung der
Für Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und Auslegung dieses
Wesentliche Voraussetzung für die
Es besteht kein Anspruch auf den Austausch des
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DEUTSCH