Deutsch
WARTUNG UND INSPEKTION
WARNUNG
Zur Verhütung von Unfällen und Körperverletzungen
immer erst den Schalter ausschalten und den Stecker aus
der Steckdose ziehen, bevor Wartung oder Inspektion
dieses Werkzeugs durchgeführt wird.
1. Inspektion des Sägeblattes
Da Verwendung eines stumpfen Sägeblattes die
Schnittleistung verringert und zu Fehlfunktion des
Motors führen kann, das Sägeblatt schärfen oder
auswechseln, wenn Abnutzung festgestellt wird.
2. Inspektion der Befestigungsschrauben
Alle Befestigungsschrauben regelmäßig inspizieren
und sicherstellen, daß sie richtig angezogen sind.
Sollten sich Schrauben gelockert haben, sind diese
sofort wieder fest anzuziehen, da es sonst zu schweren
Unfällen kommen kann.
3. Inspektion der Kohlebürsten (Abb. 11)
Der
Motor
verwendet
Verschleißteile sind. Da übermäßig abgenutzte
Kohlebürsten Motorstörungen verursachen können, sollten
Kohlebürsten ausgewechselt werden, wenn sie bis zur
Verschleißgrenze oder nahe daran abgenutzt worden
sind. Die Kohlebürsten immer sauber halten und
sicherstellen, daß sie frei in den Bürstenhaltern gleiten
können.
4. Auswechseln von Kohlebürsten
Die Bürstenkappe mit einem flachen Schraubenzieher
entfernen. Dann kann die Kohlebürste einfach entfernt
werden.
5. Wartung des Motors
Die Motorwicklung ist das "Herz" des Werkzeugs.
Immer darauf achten, daß die Wicklung nicht
beschädigt wird und daß sie nicht durch Wasser oder
Öl angefeuchtet wird.
6. Schmierung
Die folgenden gleitenden Oberflächen einmal im
Monat schmieren, um das Elektrowerkzeug lange Zeit
in gutem Betriebszustand zu halten.
Die Verwendung von Maschinenöl wird empfohlen.
Zu schmierende Punkte:
* Drehteil des Scharniers
* Drehteil des Schraubstocks
* Gleitende Teile von Gleitrohr (A) und Gleitrohr (B)
7. Reinigung
Sägespäne und sonstige Abfälle regelmäßig mit
einem mit Seifenwasser angefeuchteten Lappen
entfernen. Den Motor zur Verhütung von Störungen
vor Kontakt mit Öl oder Wasser schützen.
HINWEIS
Aufgrund
des
ständigen
Entwicklungsprogramms von HITACHI bleiben
Änderungen der hierin gemachten technischen Angaben
vorbehalten.
13
Kohlebürsten,
die
Forschungs-
und