Iist die Aufstellung neben einer Wärmequelle unvermeidbar, sind folgende
seitliche Mindestabstände einzuhalten:
– zu Elektroherden 3 cm;
– zu Öl- und Kohleherden 30 cm.
Können diese Abstände nicht eingehalten werden, ist eine
Wärmeschutzplatte zwischen Herd und Kältegerät erforderlich.
Steht das Kältegerät neben einem anderen Kühl- oder Gefriergerät, ist ein
seitlicher Abstand von 5 cm erforderlich, damit sich an den
Geräteaußenseiten kein Schwitzwasser bildet.
Ihr Kühlgerät braucht Luft
Aus Gründen der Sicherheit muß
eine Mindestbelüftung gesichert
sein, wie aus der Abb. hervorgeht:
Achtung:
Die Lüftungs-Öffnungen müssen
immer saubergehalten werden.
Damit die Luft zirkulieren kann, die
Lüftungsöffnungen
Abdecken oder verstellen.
Klimaklasse
SN
N
ST
T
für Umgebungstemperatur von
niemals
NP007
+10 bis +32 °C
+16 bis +32 °C
+18 bis +38 °C
+18 bis +43 °C
7