9. Reinigung und Pflege
Gerät reinigen
WARNUNG
• Ziehen Sie vor dem Reinigen stets den Netzadapter aus der Steck-
dose. Stromschlaggefahr!
• Reinigen Sie das Gehäuse des Geräts nur mit einem weichen, mit
warmem Wasser angefeuchteten Tuch oder der mitgelieferten Rei-
nigungsbürste.
• Reinigen Sie das Gerät nicht mit leicht entzündbaren Flüssigkeiten!
Brandgefahr!
• Reinigen Sie das Gerät nicht in der Spülmaschine!
• Reinigen Sie die Edelstahlklinge nach jeder Anwendung, da sich
dort viele Haare festsetzen können und der einwandfreie Betrieb
sonst nicht gewährleistet werden kann.
Edelstahlklinge reinigen
Pusten Sie nach der Anwendung die Edelstahlklinge aus, um sie von
Haaren zu befreien. Nasse Haare können Sie auch vorsichtig mit den
Fingern entfernen.
WARNUNG
Achten Sie beim Reinigen mit den Fingern darauf, dass Sie sich nicht
an den scharfen Kanten der Edelstahlklinge verletzen. Für eine be-
sonders gründliche Reinigung der Edelstahlklinge können Sie diese
auch unter fließendem Wasser reinigen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Drücken Sie die Edelstahlklinge mit dem Daumen
nach oben und nehmen Sie diese ab.
2. Halten Sie die Edelstahlklinge so unter fließendes
Wasser, dass der Wasserstrahl von innen nach au-
ßen durch die Edelstahlklinge fließt.
3. Lassen Sie die Edelstahlklinge vollständig abtrocknen,
bevor Sie sie wieder auf das Gerät aufsetzen. Achten
Sie darauf, dass kein Wasser in das Geräteinnere ge-
langt! Stromschlaggefahr!
Edelstahlklinge ölen
Um dauerhaft optimale Schneideergebnisse zu erzielen, müssen Sie
von Zeit zu Zeit die Edelstahlklinge ölen. Geben Sie einen Tropfen des
Schneidöls auf die Edelstahlklinge, sobald das Ölhinweis-Symbol im
LED-Display aufleuchtet.
10. Entsorgung
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner
Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll entfernt werden. Die
Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ih-
rem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-EG-Richtlinie – WEEE
(Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei Rückfragen
wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale
Behörde.
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