Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne auf Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der
Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt,
dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht
mit dem normalen Hausmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell
eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die
Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem lokalen Entsorger oder
der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Batterien entsorgen
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EC recycelt werden.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien bei
einer Sammelstelle seiner Gemeinde / seines Stadtteils oder im Handel
abzugeben. Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können. Geben Sie
Batterien nur im entladenen Zustand zurück.
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BKF 4 A1