Schutzschaltung
Die eingebaute Schutzschaltung schützt den Akkupack vor
■ Überhitzung
■ Tiefentladung
■ Überladung
■ Kurzschluss
Sicherheitshinweise zum Transport
Der Lithium-Ionen-Akku unterliegt den Anforderungen des Gefahrgutrechts
und kann durch den Benutzer ohne weitere Auflagen im öffentlichen
Verkehrsraum transportiert werden.Beim Versand durch Dritte (Transport-
unternehmen) sind besondere Anforderungen an Verpackung und Kenn-
zeichnung zu beachten.Versenden Sie den Akku nur, wenn das Gehäuse
unbeschädigt ist. Kleben Sie offenliegende Kontakte ab und verpacken
Sie den Akku fest und sicher. Er darf sich in der Verpackung nicht bewegen
können. Bitte beachten Sie auch die nationalen Vorschriften.
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