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06.12.2002 9:01 Uhr
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Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich Mängel des Gerätes, die auf
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Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch Reparatur oder, nach unserer
Entscheidung, durch Umtausch. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein
Austausch oder eine Reparatur nicht kostenlos erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das vollständige Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
Defekte an Zubehörteilen führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern wer-
den kostenlos im Austausch zugesandt. In diesem Fall nicht das Gerät einschicken,
sondern nur das defekte Zubehörteil bestellen! Glasbruchschäden sind grundsätz-
lich kostenpflichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Sägeblättern, Knethaken, Antriebsriemen usw.), als auch Reinigung, Wartung oder
der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Garantie und sind deshalb
kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen vom entsprechenden
Fachhandel oder Reparaturservice kostenpflichtig ausgeführt werden.
Service
Sehr geehrter Kunde!
Verschleißteile (soweit diese nicht vom Fachmann ausgewechselt werden müssen),
Ersatzkannen, Staubsaugerfilterbeutel usw. können Sie mit Angabe des Gerätetyps
unter folgender Telefon-Hotline bestellen:
0 21 52 / 20 06 –888
Für die Bestellung via Internet haben wir für Sie folgende e-mail-Adresse
eingerichtet:
clatronic_hotline@t-online.de
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Besuchen Sie doch einmal unsere Homepage unter
www.clatronic.de oder www.clatronic.com
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