Anhang E
Lizenz (GNU GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse
Bibliotheken,
um
das
Verknüpfen
die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde,
sei es statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der
beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk", also eine
abgeleitete Version der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche
GPL erlaubt eine solche Verknüpfung nur, wenn die ganze
Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL
weist dagegen weniger strenge Kriterien für das Verknüpfen
irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek auf.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere" Allgemeine Öffentliche
Lizenz („Lesser" GPL), weil sie weniger („less") dazu beiträgt,
die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche
Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software „weniger" Vorteile gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile
sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele
Bibliotheken benutzen. Die „Kleinere" Lizenz (LGPL) bietet
aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere
Notwendigkeit
bestehen,
einen
weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu
schaffen, sodass diese dann ein De-facto-Standard wird.
Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die
Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass
eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte
nichtfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig,
die freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken,
sodass wir eben die LGPL benutzen.
In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung, eine bestimmte
Bibliothek
in
nichtfreien
einer größeren Anzahl von Benutzern, eine umfangreiche
Sammlung freier Software zu verwenden. Die Berechtigung,
die GNU C-Bibliothek in nichtfreien Programmen zu verwenden,
führt beispielsweise dazu, dass viel mehr Benutzer das gesamte
GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, GNU/Linux, nutzen.
Auch wenn die Freiheit der Benutzer durch die Lesser
General Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche
Lizenz) weniger geschützt wird, stellt sie doch sicher, dass der
Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft
ist, in der Lage ist, das Programm mit einer geänderten
Version der Bibliothek auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung: Der Unterschied zwischen
einem „auf der Bibliothek basierenden Werk" („work based
on the library") und einem „Werk, das die Bibliothek
verwendet" („work that uses the library") ist unbedingt zu
beachten. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek
abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek
kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu sein.
Wireless-G Broadband-Router
von
Programmen,
Anreiz
zur
möglichst
Programmen
zu
verwenden,
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU LGPL)
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG
UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek
und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender
Vermerk des Urheberrechtsinhabers oder eines anderen
dazu Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter
den
Bestimmungen
License (im Weiteren auch als „diese Lizenz" bezeichnet)
verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird im
Folgenden als „Sie" oder „Ihnen" bezeichnet.
Als „Bibliothek" wird eine Sammlung von Softwarefunktionen
und/oder Daten bezeichnet, die in geeigneter Weise mit
Anwendungsprogrammen
(die einige dieser Funktionen und Daten verwenden),
um ausführbare Programme zu erschaffen.
Der nachfolgend verwendete Begriff „Bibliothek" bezieht
sich auf solch eine Softwarebibliothek oder ein Werk,
das gemäß diesen Bedingungen verbreitet worden ist.
Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk" bezeichnet
entweder die Bibliothek selbst oder ein daraus abgeleitetes
Werk, das dem Urheberrecht unterliegt, d. h. ein
Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält,
sowohl wortgetreu als auch in abgeänderter Form,
und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt worden
ist.
(Im
Folgenden
Einschränkung als „Bearbeitung" eingestuft.)
Unter dem Quellcode eines Werks wird diejenige Form
des Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet
wird.
vollständige Quellcode" den Quellcode aller im Programm
enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Dateien zur Definition von Schnittstellen sowie die
zur Kompilierung und Installation des ausführbaren
Programms verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung
und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht
berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.
Der Vorgang der Ausführung eines Programms unter
Benutzung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt,
und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek
basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die
Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses
Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt
davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das
Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
des vollständigen Quellcodes der Bibliothek so, wie sie
ihn
erhalten
haben,
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie
deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
entsprechenden
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die
sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Gewährleistung
beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der
Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie
auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.
dieser
Lesser
General
verknüpft
werden
wird
die
Übersetzung
Bei
Bibliotheken
bezeichnet „der
anfertigen
und
verbreiten.
Urheberrechtshinweis
sowie
Public
können
ohne
einen
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