PRODUKTBESCHREIBUNG
ber festzulegen. Das gesamte Personal ist für die
Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
2.6. Fördermedien
Die Hebeanlage sammelt und fördert hauptsäch-
lich fäkalienhaltiges Abwasser. Ein Wechsel in ein
anderes Fördermedium ist daher nicht möglich.
Ein Einsatz im Trinkwasser ist nicht zulässig!
2.7. Schalldruck
Hebeanlagen haben während des Betriebs einen
Schalldruck von ca. 70 dB (A).
In Abhängigkeit von mehreren Faktoren (z. B.
Aufstellung, Befestigung von Zubehör und
Rohrleitung, Betriebspunkt, uvm.) während des
Betriebs kann der Schalldruck auch höher liegen.
Daher empfehlen wir eine zusätzliche Messung
durch den Betreiber am Arbeitsplatz vorzuneh-
men, wenn die Hebeanlage in ihrem Betriebspunkt
und unter allen Betriebsbedingungen läuft.
VORSICHT: Lärmschutz tragen!
Laut den gültigen Gesetzen und Vorschriften
ist ein Gehörschutz ab einem Schalldruck von
85 dB (A) Pflicht! Der Betreiber hat dafür Sor-
ge zu tragen, dass dies eingehalten wird!
2.8. Angewandte Normen und Richtlinien
Die Hebeanlage unterliegt verschiedenen euro-
päischen Richtlinien und harmonisierten Normen.
Die genauen Angaben hierüber entnehmen Sie
der EG-Konformitätserklärung.
Weiterhin werden für die Verwendung, Monta-
ge und Demontage der Hebeanlage zusätzlich
verschiedene Vorschriften als Grundlage voraus-
gesetzt.
2.9. CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild ange-
bracht.
3. Produktbeschreibung
Die Hebeanlage wird mit größter Sorgfalt gefer-
tigt und unterliegt einer ständigen Qualitätskont-
rolle. Bei korrekter Installation und Wartung ist ein
störungsfreier Betrieb gewährleistet.
3.1. Bestimmungsgemäße Verwendung und
Anwendungsbereiche
GEFAHR durch Explosion!
Bei der Förderung von fäkalienhaltigem
Abwasser können sich im Sammelbehälter
Gasansammlungen bilden. Bei unsachgemäßer
Installation und Bedienung können sich diese
entzünden und zur Explosion führen.
• Der Sammelbehälter darf keine Beschädi-
gungen (Risse, Leckagen, poröses Material)
aufweisen!
• Der Zu- und Ablauf sowie die Entlüftung sind
vorschriftsmäßig und absolut dicht anzu-
schließen!
Einbau- und Betriebsanleitung Wilo-EMUport CORE
GEFAHR durch explosive Medien!
Das Fördern von explosiven Medien (z. B. Ben-
zin, Kerosin, usw.) ist strengstens untersagt.
Die Hebeanlagen sind für diese Medien nicht
konzipiert!
Förderung von Rohabwasser, das nicht über ein
natürliches Gefälle dem Kanalsystem zugeführt
werden kann sowie zum Entwässern von Gegen-
ständen, die unterhalb der Rückstauebene liegen
(gemäß DIN EN 12056/ DIN 1986-100).
Die Hebeanlage darf nicht verwendet werden zur
Förderung von
• Schutt, Asche, Müll, Glas, Sand, Gips, Zement,
Kalk, Mörtel, Faserstoffe, Textilien, Papierhand-
tücher, Feuchttücher (z.B. Fliestücher, feuchte
Toilettenpapiertücher), Windeln, Pappe, grobes
Papier, Kunstharze, Teer, Küchenabfälle, Fette,
Öle
• Abfälle aus Schlachtung, Tierkörperbeseitigung
und Tierhaltung (Gülle...)
• Giftige, aggressive und korrosive Stoffe wie
Schwermetalle, Biozide, Pflanzenschutzmittel,
Säuren, Laugen, Salze, Schwimmbadwasser
• Reinigungs-, Desinfektions-, Spül- und Wasch-
mittel in überdosierten Mengen und solche mit
unverhältnismäßig großer Schaumbildung
• Abwasser aus Entwässerungsgegenständen,
welche über der Rückstauebene liegen und im
freien Gefälle entwässert werden können (laut
EN 12056-1)
• Explosiven Medien
• Trinkwasser
Die Anlage muss nach den allgemeingültigen Re-
geln entsprechend EN 12056 und DIN 1986-100
installiert werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung ge-
hört auch die Einhaltung dieser Anleitung. Jede
darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
3.1.1. Einsatzgrenzen
GEFAHR durch Überdruck
Bei Überschreitung der Einsatzgrenzen kann
es durch Ausfall der Anlage zu einem Über-
druck im Sammelbehälter kommen. Dadurch
kann der Sammelbehälter bersten! Es besteht
die Gefahr von Gesundheitsgefährdung durch
den Kontakt mit bakteriellbelastetem Abwas-
ser (Fäkalien). Halten Sie die Einsatzgrenzen
immer ein und stellen Sie die Absperrung des
Zulaufes beim Ausfall der Anlage sicher.
Die folgenden Einsatzgrenzen müssen strikt ein-
gehalten werden:
• Max. Zulauf:
• CORE 20.2: 20 m³/h
• CORE 45.2: 45 m³/h
• CORE 50.2: 50 m³/h
• CORE 60.2: 60 m³/h
• Max. Behälterüberstauung:
• CORE 20.2: 5 m für max. 3 h
• CORE 45.2, 50.2, 60.2: 6,7 m für max. 3 h
Deutsch
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