7.
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Gefahr schwerer Verletzung!
Peitschender Druckluftschlauch beim
Öffnen der Schnellkupplung.
Druckluftschlauch festhalten.
GEFAHR
Gefahr schwerer Verletzung!
Bei Wartungs- und
Reparaturarbeiten oder beim Auffüllen
von Klammern gilt: Druckluftanschluss
trennen, Gerät drucklos machen.
WARNUNG
Gefahr schwerer Verletzung!
Lärm während des Betriebes.
Gehörschutz tragen!
WARNUNG
Gefahr schwerer Verletzung!
Vibrationen vom Gerät auf den
Betreiber während des Last-Betriebes.
Arbeitshandschuhe tragen!
WARNUNG
Gefahr schwerer Verletzung!
Aufwirbeln von Staub, Öl oder
sonstigen Flüssigkeiten oder
Schmutzpartikeln während des
Betriebes möglich.
Schutzbrille tragen!
Staubmaske tragen!
WARNUNG
Gefahr schwerer Verletzung!
Ungewolltes Auslösen einer Klammer!
Das Klammergerät in
betriebsbereitem Zustand nur am
Handgriff tragen!
KLG-SF 90/30 SYS
Das Klammergerät nie mit
gezogenem Abzugshebel tragen!
Vor dem Auf- bzw. Absteigen von
Leitern, Treppen, Gerüsten, fahrbaren
Arbeitsbühnen, Podesten, usw. muss
das Klammergerät von der
Druckluftquelle getrennt werden!
WARNUNG
Explosionsgefahr! Lebensgefahr!
Gerät nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen oder
Atmosphären einsetzen!
Maximal zulässigen Druck beachten!
VORSICHT
Gefahr Verletzung!
Stolperfalle!
Druckluftschläuche, die über den
Boden geführt werden.
Vermeiden bzw. beachten.
VORSICHT
Gefahr Verletzung und Beschädigung
des Gerätes!
Rückschlag des Gerätes!
Es dürfen keine metallischen oder
ähnlichen Unterlagen verwendet
werden, um die Einschlagtiefe oder
den Klammeraustritt zu begrenzen.
• Schützen Sie sich, andere
Personen, Sachgegenstände und
ihre Umwelt durch die jeweils
notwendigen Schutzmaßnahmen
oder Vorkehrungen, um Gesund-
heits-, Sach-, Wert- oder
Umweltschäden sowie
Unfallgefahren zu vermeiden.
• Tragen Sie beim Arbeiten mit dem
Druckluftgerät die erforderliche
Schutzkleidung, insbesondere einen
Gehörschutz, eine Schutzbrille,
Arbeitshandschuhe und
gegebenenfalls eine Staubmaske.
• Der Betreiber hat den sach-
gerechten Betrieb sicherzustellen.
• Druckluftgeräte dürfen nur von
unterwiesenen Personen bedient
und gewartet werden. Reparaturen
dürfen nur von qualifiziertem
Deutsch
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