Lesen Sie die folgenden Seiten bitte aufmerksam durch
Wichtig
Bitte lesen Sie sich dieses Endbenutzerlizenzabkommen (Abkommen) aufmerksam und vollständig durch, bevor Sie den [VR-716 Player]
(Software) auf Ihrem PC installieren und einsetzen. Das Recht auf Nutzung der Software wird Ihnen seitens Victor Ltd. Japan, (JVC) nur für
den Fall eingeräumt, dass Sie dem folgenden Abkommen zustimmen.
Wenn Sie dem Abkommen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren. INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFT-
WARE GELTEN ALS NACHWEIS DER ANNAHME DER HIER AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN. Unter die Software fallen alle mit-
gelieferten Materialien sowie alle von JVC eingeräumten Softwaremodifikationen, -Upgrades und -Updates.
1. Urheber- und Eigentumsrechte
Sie erkennen an, dass JVC und sein Lizenzgeber alle Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte an der Software hat und
dass diese Rechte angestammte Rechte von JVC und seinen Lieferanten sind. Die Software ist in Japan, den Vereinigten Staaten und
anderen Ländern urheberrechtlich und durch zugehörige Verträge geschützt.
2. Nutzungsberechtigung
(1) Im Rahmen der Bedingungen dieses Abkommens räumt JVC Ihnen ein nichtausschließliches Recht zur Nutzung der Software ein.
Sie dürfen die Software auf einer Festplatte oder auf anderen in Ihren PC eingebauten Speichergeräten installieren und verwen-
den.
(2) Sie dürfen zu Sicherungs- und Lagerungszwecken eine Kopie der Software anfertigen.
3. Einschränkungen
(1) Sie dürfen die Software in keiner Weise abändern, mithilfe von Methoden des Reverse-Engineering zurückentwickeln, dekompilieren
oder disassemblieren (außer in dem Maße, wie dies durch anwendbares Recht zulässig ist).
(2) Sie dürfen die Software außerhalb der ausdrücklichen Bestimmungen dieses Abkommens weder vollständig noch teilweise kopie-
ren und einsetzen.
(3) Sie haben kein Recht, Lizenzen für die Software zu vergeben. Sie dürfen die Software Dritten zu keinerlei Zwecken verkaufen,
verleasen oder vermieten.
4. Beschränkte Gewährleistung
DIE SOFTWARE WIRD IHNEN WIE BESEHEN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
JVC LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER VERÄUSSERBARKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMM-
TEN ZWECK AB. FÜR DIE REGULIERUNG SÄMTLICHER PROBLEME, DIE AUF DIE SOFTWARE ZURÜCKZUFÜHREN SIND
ODER VON DIESER VERURSACHT WURDEN, SIND SIE ALLEINE UND AUF EIGENE KOSTEN VERANTWORTLICH.
5. Beschränkung der Haftung
JVC IST SOWOHL IM RAHMEN DER SICH FÜR JVC AUS DIESEM ABKOMMEN ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN ALS AUCH
IN ANDEREN FÄLLEN NICHT HAFTBAR FÜR BESONDERE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE
SCHÄDEN, SOFERN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. SIE WERDEN JVC VON SÄMTLI-
CHEN ANSPRÜCHEN DRITTER, DIE DIESE IN ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE GEGENÜBER JVC
GELTEND MACHEN, FREISTELLEN BZW. DEN JVC DADURCH ENTSTANDENEN SCHADEN ERSETZEN.
6. Laufzeit
Dieses Abkommen tritt an dem Datum in Kraft, an dem Sie die Software auf Ihrem Computer installieren, und bleibt in Kraft, bis es aus
einem der nachfolgend aufgeführten Gründe endet:
Wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Abkommens verstoßen, kündigt JVC dieses Abkommen ohne weitere Benachrichtigung. In
diesem Fall hat JVC Anspruch auf Ersatz des sich aus dem Vertragsbruch ergebenden Schadens. Wenn das Abkommen gekündigt
wird, haben Sie die auf Ihrem Computer gespeicherte Software zu entfernen. (Dies betrifft sämtliche in Ihren Computer eingebauten
Datenspeicher.) Nachfolgend haben Sie keine Besitzrechte mehr an der Software.
7. Exportkontrolle
Sie erklären sich bereit, die Software oder zugehörige Informationen und Technologien nicht in Länder zu versenden, für die Japan und
andere maßgebliche Länder eine Ausfuhrsperre verhängt haben.
8. Für Benutzer der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Wenn Sie für eine Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika tätig sind und die Software dienstlich einsetzen, erkennen
Sie JVCs Sichtweise an, dass die Software ein „gewerbliches Gut" („Commercial Item") im Sinne der Federal Acquisition Regulation,
Teil 2.101 (g), ist und eine nicht veröffentlichte „gewerbliche Computersoftware" („Commercial Computer Software") im Sinne der
Federal Acquisition Regulation, Teil 12.212, darstellt. Beachten Sie, dass Sie keine weitergehenden Rechte als diejenigen haben, die
JVC allen gewerblichen Endbenutzern gemäß diesem Abkommen einräumt.
9. Allgemeine Bestimmungen
(1) Modifikationen, Ergänzungen, Streichungen und andere Formen der Änderung sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
und von einem berechtigten Vertreter von JVC unterzeichnet wurden.
(2) Hiermit werden alle gesetzlich auferlegten und implizierten Bedingungen und Garantien im maximal zulässigen Rahmen des in
dem Land, in dem Sie die Software erworben haben, anwendbaren Rechts ausgeschlossen. Sollte geltendes Recht den Aus-
schluss bestimmter Garantien nicht zulassen, dann könnten Sie nichtsdestoweniger Anspruch auf bestimmte Rechte oder Rechts-
mittel gemäß geltendem Recht haben. In jedem Fall beschränkt sich die Gesamtverpflichtung von JVC auf die Ersetzung der
schadhaften Medien, die die Software enthalten, innerhalb von sechs (6) Monaten nach Erwerb des zugehörigen Produkts bei JVC
oder einem Vertragshändler.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abkommens unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt.
(4) Das Abkommen wird von den Gesetzen Japans geregelt und ist entsprechend diesen Gesetzen auszulegen. Gerichtsstand ist
Tokio.
G-2
[NUTZUNGSVERTRAG FÜR ENDBENUTZER]
DEUTSCH