6. ANHANG (Fortsetzung)
6.5 Garantie
GARANTIE BEDINGUNGEN
Die Heizpumpenanlagen GO'pac sind für eine Dauer von zwei Jahren ab Datum des Kaufes
gegen Fabrikations- oder Materialfehler garantiert. Geltend gemachte Garantiefälle müssen immer
von einem Kaufnachweis mit deutlich ersichtlichem Datum begleitet sein. Wir legen Ihnen folglich
nahe, die Kaufrechnung aufzubewahren.
Die CEC-Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch defekter Produkte,
sofern diese einer normalen Nutzung in Übereinstimmung mit den Nutzungvorschriften
des Betriebshandbuchs im ausgesetzt waren, auf keine Weise verändert worden sind und
ausschließlich mit Originalkomponenten und -Teilen zum Einsatz kamen. Frostschäden und
Schäden, die von Chemikalien verursacht wurden, sind nicht von dieser Garantie gedeckt.
Frostchäden und Schäden durch chemische Produkte sind von der Garantie ausgeschlossen.
Darüber hinaus übemimmt CEC keine Kosten die direkt oder indirekt durch den eventuellen
Fehler eines Produktes aufgetreten sind (Ausbau, Transport, u.s.w.... )
Um eine Garantie anzumelden wenden Sie sich bitte an Ihren Schwimmbadhändler. Aus
organisatorischen Gründen können wir eine unerlaubt an uns geschicktes Teil nicht bearbeiten.
Verschließteile sind von der Garantie ausgeschlossen.
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