direkt von Audeze USA gekauft haben, müssen Sie Ihren Gewährleistungsanspruch direkt
bei Audeze USA einreichen und nicht bei einem ausländischen Fachhändler oder
Großhändler.
Erklärung zur Gewährleistungsberechtigung: Damit Sie Anspruch auf den Kundendienst
aufgrund der vorliegenden Gewährleistung haben, müssen Sie zusammen mit den zu
reparierenden Artikeln eine gültige Quittung von einem Audeze-Fachhändler beilegen,
auf der folgende Angaben stehen:
Name des Händlers
Ursprünglicher Erwerbstag
Modell- bzw. Artikelnummer (SKU) des gekauften Produktes
Weitere Produktinformationen und -einschränkungen
Ersatz aufgrund der Gewährleistung: Audeze bemüht sich um eine verbesserte Leistung
seiner Produkte und behält sich daher das Recht vor, jederzeit unangekündigt
Änderungen an seinem Design, seinen technischen Daten oder seinen Materialien
vorzunehmen. Audeze kann nach eigenem Ermessen das Audeze-Produkt vollständig
durch ein neues oder wiederaufgearbeitetes Produkt ersetzen. Im Falle der Überalterung
des Produktes wird aufgrund der Merkmale, des beabsichtigten Gebrauchs (wie von
Audeze festgelegt) und des Einzelhandelspreises ein geeigneter Ersatz ausgewählt.
Produkt: Jeglicher Ersatz gemäß der Gewährleistung wird neunzig Tage lang oder bis
zum Ende der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Audeze-Produktes garantiert, je
nachdem, welche Frist länger ist. Bei Audeze sind für die Audeze-Produkte keine
Ersatzteile auf Vorrat erhältlich.
Entscheidende Instanz: Audeze ist die entscheidende Instanz über mögliche
Gewährleistungsansprüche auf Kundendienst bzw. Ersatz.
Sonstige Bedingungen/Rechte: AUSSER WIE IN DER VORLIEGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG VORGESEHEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST AUDEZE
FÜR SICH AUS DEM VERSTOSS GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNGS- UND ANDERE
BEDINGUNGEN
ODER AUFGRUND EINER ANDEREN RECHTSDOKTRIN ERGEBENDE STRAF-, SONDER-,
NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN NICHT VERANTWORTLICH; DIE BETREFFENDEN
RECHTSDOKTRINEN UMFASSEN UNTER ANDEREM DEN ENTGANGENEN NUTZEN; DEN
ERTRAGSAUSFALL; DEN TATSÄCHLICHEN ODER ERWARTETEN GEWINNAUSFALL;
DEN VERLUST AN GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT; DEN VERLUST, DER
BESCHÄDIGUNG, DER GEFÄHRDUNG ODER DER VERFÄLSCHUNG VON DATEN; UND
JEGLICHE INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE
ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN ES DURCH DEN ERSATZ VON AUSRÜSTUNG UND
EIGENTUM GESCHAH.