Modul RFID
1 Allgemeine Voraussetzungen zum Betreiben der Geräte
Allgemeine Anforderungen bezüglich des sicheren Betriebs der Geräte:
In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel" zu beachten.
Der Labor- oder Unterrichtsraum muss durch einen Arbeitsverantwortlichen überwacht werden.
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Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene
Person mit Kenntnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsvorschriften mit
aktenkundiger Unterweisung.
Die zulässigen Strombelastungen von Leitungen und Geräten dürfen nicht überschritten werden.
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Vergleichen Sie stets die Strom-Werte von Gerät, Leitung und Sicherung.
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Benutzen Sie bei Nichtübereinstimmung eine separate vorgeschaltete Sicherung als
entsprechenden Überstromschutz.
Geräte mit Erdungsanschluss sind stets zu erden.
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Sofern ein Erdanschluss (grün-gelbe Laborbuchse) vorhanden ist, so muss der Anschluss an
Schutzerde stets erfolgen. Die Schutzerde muss stets als erstes (vor der Spannung) kontaktiert
werden und darf nur als letztes (nach Trennung der Spannung) getrennt werden.
Der Labor- oder Unterrichtsraum muss mit den folgenden Einrichtungen ausgestattet sein:
Es muss eine NOT-AUS-Einrichtung vorhanden sein.
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Innerhalb und mindestens ein NOT-AUS außerhalb des Labor- oder Unterrichtsraums.
Der Labor- oder Unterrichtsraum ist gegen unbefugtes Einschalten der Betriebsspannung bzw. der
Druckluftversorgung zu sichern.
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z. B. Schlüsselschalter
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z. B. abschließbare Einschaltventile
Der Labor- oder Unterrichtsraum muss durch Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) geschützt werden.
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RCD-Schutzschalter mit Differenzstrom ≤ 30 mA, Typ B.
Der Labor- oder Unterrichtsraum muss durch Überstromschutzeinrichtungen geschützt sein.
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Sicherungen oder Leitungsschutzschalter
Es dürfen keine Geräte mit Schäden oder Mängeln verwendet werden.
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Schadhafte Geräte sind zu sperren und aus dem Labor- oder Unterrichtsraum zu entnehmen.
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Beschädigte Verbindungsleitungen, Druckluftschläuche und Hydraulikschläuche stellen ein
Sicherheitsrisiko dar und müssen aus dem Labor- oder Unterrichtsraum entfernt werden.
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