Der Betreiber hat sich nach den EU-Vorschriften bzw. nach der in seinem Land bestehenden Gesetze um die Demontage
und Entsorgung der verschiedenen Materialien, aus denen die Maschine besteht, zu kümmern.
Bei Verschrottung der Maschine oder von Maschinenteilen sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Gefahren durch
den Abbau von Industriemaschinen zu vermeiden.
Besonders vorsichtig ist vorzugehen bei:
- Demontage der Maschine im Arbeitsbereich.
- Transport und Verfahren der Maschine.
- Abbau der Maschine.
- Trennung der verschiedenen Materialien, aus denen die Maschine besteht.
Bei Abbau und Entsorgung der Maschinen müssen die Vorschriften für Gesundheit und Umweltschutz beachtet werden:
Selbst die kleinsten Öl- und Festreste an der Maschine entfernen; die Schmierstoffe von Fachunternehmen
entsorgen lassen.
Wenn die für den Produktionsablauf verwendeten Materialien oder Schmierstoffe und das Kondenswasser nicht
ordnungsgemäß entsorgt werden, bestehen die folgenden Restrisiken:
1) Umweltverschmutzung.
2) Vergiftung der für die Entsorgung zuständigen Personen.
Bei der Trennung der Materialien, beim Recycling bzw. bei ihrer Entsorgung sind die nationalen oder regionalen
Umweltschutzgesetze in bezug auf Entsorgung fester Industrieabfälle oder giftiger und gefährlicher Abfälle zu
beachten:
Hülsen, Schläuche und Kunststoffteile oder metallfreie Bauteile müssen ausgebaut und separat entsorgt werden.
Pneumatische und elektrische Bauteile wie Ventile, Magnetventile, Druckregler, Schalter, Transformatoren usw., müssen
ausgebaut werden, damit sie wiederverwendet werden können, falls sie noch funktionieren bzw. damit sie, falls möglich,
recycelt werden.
Das Maschinengestell und alle Metallteile der Maschine sind zu demontieren und nach Materialtyp zu sortieren.
Das Metall kann dann eingeschmolzen und recycelt werden.
Die Entsorgung der als giftig und gefährlich betrachteten Produkte muss gemäß den nationalen und
regionalen Gesetzen vorgenommen werden. Mit der Entsorgung sind Entsorgungsfirmen zu beauftragen,
die fachlich dazu ausgebildet sind und über alle Genehmigungen zur Entsorgung von Altöl verfügen.
Als Besitzer eines elektrischen oder elektronischen Gerätes ist es Ihnen gesetzlich untersagt (gemäß EU-
Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie gemäß nationalen
Ländergesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten, in denen diese Richtlinie umgesetzt wird), dieses Produkt
oder seine elektrischen/elektronischen Zubehörteile unsortiert in den Haushaltsmüll zu geben. Bitte benutzen
Sie stattdessen die hierfür ausgewiesenen kostenlosen Rückgabe-Stellen.
Der äquivalente Schallpegel (Leq) des Dampferzeugers beträgt bei laufender Dampferzeugung und Absaugung 89 dBA.
Während des Maschinenbetriebs sind geeignete Schutzmittel zu verwenden (Ohrstöpsel, Kopfhörer).
BEDIENUNGSANLEITUNG
DEMONTAGE
LÄRMPEGEL
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