schwere Verletzungen oder Stromschläge
verursachen, die zum Tod führen können.
• Wenn die Schneidvorrichtung auf
einen Fremdkörper stößt oder die
Heckenschere ungewöhnliche
Geräusche oder Vibrationen erzeugt,
stellen Sie den Motor ab und lassen
Sie die Maschine anhalten. Die Batterie
trennen und wie folgt vorgehen:
1. die Schäden überprüfen;
2. kontrollieren, ob Teile locker
sind und diese festziehen;
3. die beschädigten Teile reparieren oder durch
Teile gleichwertiger Eigenschaften ersetzen.
• Seien Sie sich immer darüber bewusst,
was um Sie herum vorgeht und seien Sie
auf der Hut vor möglichen Risiken, die Sie
vielleicht aufgrund des von der Maschine
gemachten Lärms nicht bemerken.
• Die Stabheckenschere immer mit
beiden Händen verwenden. Die
Stabheckenschere mit beiden Händen halten,
um Verlust der Kontrolle zu vermeiden.
• Bei Verwendung der Stabheckenschere
immer einen Schutzhelm tragen. Das
Herunterfallen von Rückständen können
schwere Personenschäden verursachen.
• Halten Sie alle Körperteile von der
Schneidklinge fern. Das geschnittene
Material nicht entfernen oder das zu
schneidende Material nicht festhalten,
während die Klinge in Betrieb ist. Stellen
Sie sicher, dass sich der Schalter in der
Stoppposition befindet, wenn Sie das
geschnittene Material entfernen. Ein
Moment der Unaufmerksamkeit während
der Verwendung der Heckenschere kann
zu schweren Verletzungen führen.
• Transportieren Sie die Heckenschere,
indem Sie sie bei gestoppter Klinge
am Griff halten. Montieren Sie
während des Transports oder beim
Lagern der Maschine immer den
Schneidevorrichtungsschutz. Die
richtige Handhabung der Heckenschere
verringert die Möglichkeit von
Personenschäden durch die Klingen.
• Das Elektrowerkzeug nur an den
isolierten Oberflächen der Handgriffe
anfassen, denn das Messer könnte
mit versteckten Kabeln in Kontakt
kommen. Der Kontakt der Schneidklinge
mit einem unter Spannung stehenden Kabel
kann die Metallteile des Werkzeugs unter
Spannung setzen, wodurch der Bediener
einen Stromschlag bekommen kann.
• Die Maschine darf nie von Kindern oder
Personen benutzt werden, die sich nicht mit
den Anweisungen vertraut gemacht haben.
Die lokal geltenden Gesetze können ein
Mindestalter für den Benutzer festlegen.
• Beim Tragen oder Lagern der
Heckenschere immer den
Klingenschutz anbringen. Durch die
richtige Handhabung der Heckenschere
wird das Risiko von Personenschäden
durch die Klingen verringert.
• Die Heckenschere nicht bei schlechten
Wetterbedingungen verwenden,
insbesondere wenn Blitzgefahr besteht.
Dies verringert das Risiko einen Blitzschlags.
Im Fall von Brüchen oder Unfällen
während der Arbeit, sofort den Motor
abstellen und die Maschine entfernen,
damit sie keine weiteren Schäden anrichtet
Wenn bei einem Unfall man selbst oder
Dritte verletzt werden, unverzüglich die
der Situation angemessene erste Hilfe
leisten und zur notwendigen Behandlung
ein Krankenhaus aufsuchen. Entfernen Sie
sorgfältig alle eventuellen Rückstände,
die – falls sie unbeaufsichtigt bleiben –
Schäden oder Verletzungen an Personen
oder Tieren verursachen könnten.
Bei längerfristiger Arbeit mit
vibrierenden Werkzeugen können vor allem
bei Personen mit Durchblutungsstörungen
Verletzungen und Gefäßerkrankungen
(bekannt als "Raynaud-Syndrom" oder
"Leichenfinger") auftreten. Die Symptome
können die Hände, Handgelenke und Finger
betreffen, und treten als Gefühlslosigkeit,
Kribbeln, Kitzeln, Schmerzen, blasse
Haut oder strukturelle Veränderungen
der Haut auf. Diese Effekte können
durch niedrige Umgebungstemperaturen
bzw. durch besonders festes Greifen
der Handgriffe verstärkt werden. Beim
Auftreten der Symptome muss die
Verwendungszeit der Maschine verkürzt
und ein Arzt aufgesucht werden.
2.3 UMWELTSCHUTZ
• Halten Sie sich strikt an die örtlichen
Vorschriften für die Entsorgung
der Abfallmaterialien
• Bei der Außerbetriebnahme darf die
Maschine nicht einfach in der Umwelt
abgestellt werden, sondern muss
gemäß der örtlichen Vorschriften an eine
Sammelstelle übergeben werden.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den
Hausmüll entsorgt werden. Gemäß der
EU-Richtlinie 2012/19/EU über
elektrische und elektronische Altgeräte
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