_ GARANTIE
Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Sitzerwerbs.
Die Garantiedauer entspricht der jeweils im
Endverbraucherland gültigen gesetzlichen
Gewährleistungsfrist fürden Verkauf von Kindersitzen.
Inhaltlich umfasst die Garantie Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Minderung nach Wahl des Herstellers.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Erstverwender. Im
Falle eines Mangels kommen Garantierechte nur in Betracht,
wenn der Defekt unverzüglich nach erstmaligem Auftreten
dem Fachhändler angezeigt wurde. Kann der Fachhändler
das Problem nicht lösen, so wird dieser das Produkt mit
einer genauen Beschreibung der Beanstandung sowie
einem offiziellen Kaufbeleg mit Kaufdatum an den Hersteller
zurückschicken. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für
Produkte, die nicht von ihm geliefert worden sind. Der
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Garantieanspruch entfällt, wenn:
• das Produkt verändert wurde.
• das Produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb
von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels zum Händler
zurückgebracht wird.
• der Defekt durch eine falsche Handhabung oder Wartung
oder durch anderweitiges Verschulden des
Verwenders entstanden ist, insbesondere auch, wenn die
Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.
• Reparaturen am Produkt von Dritten ausgeführt wurden.
• der Defekt durch einen Unfallentstanden ist.
• die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des Produkts, die
durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden
(Abnutzung) sind kein Garantiefall. Durch Leistungen des
Herstellers im Garantiefall wird die Garantie nicht verlängert.
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