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Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Akkus, Zubehör und Verpackungen sol-
len einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge und Akkus/Batterien nicht in
den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU müssen nicht mehr ge-
brauchsfähige Elektrowerkzeuge und gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt wer-
den.
Akkus/Batterien:
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Transport (siehe „Transport",
Seite 21).
Integrierte Akkus dürfen nur zur Entsorgung von Fachpersonal ent-
u
nommen werden. Durch das Öffnen der Gehäuseschale kann das
Elektrowerkzeug zerstört werden.
Um den Akku aus dem Elektrowerkzeug zu entnehmen, betätigen Sie das
Elektrowerkzeug so lange, bis der Akku vollständig entladen ist. Drehen Sie
die Schrauben am Gehäuse heraus und nehmen Sie die Gehäuseschale ab,
um den Akku zu entnehmen. Um einen Kurzschluss zu verhindern, trennen
Sie die Anschlüsse am Akku einzeln nacheinander und isolieren Sie anschlie-
ßend die Pole. Auch bei vollständiger Entladung ist noch eine Restkapazität
im Akku enthalten, die im Kurzschlussfall freigesetzt werden kann.
1 609 92A 4SG | (25.02.2019)
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