1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage kommenden Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen. Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehörigen Abschnitten dieser
Anleitung. Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer
Betrieb zu setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus
entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Das Betriebswasser ist nicht zum Verzehr und zur Körperhygiene geeignet.
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser –
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
info@graf.info
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1.
Allgemeine Hinweise
2.
Lieferumfang Hauptkomponenten
Trinkwasser-Nachspeisekonsole
Inkl. Hauswasserautomat KSB-Superinox 15/4
Schwimmende Entnahme
Schwimmerschalter + Gegengewicht
Schwimmerschalter + V2A Switch Control
Mauerdurchführung DN 100
Beschriftungsset
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