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UMWELTSCHUTZ - RICHTLINIE 2012/19/EU
Um die Umwelt und unsere Gesundheit zu schützen, müssen Elektro- und
Elektronikaltgeräte nach genauen Vorschriften unter Mitwirkung der Lieferanten
und der Benutzer entsorgt werden. Aus diesem Grund darf Ihr Gerät, wie durch
das auf dem Typenschild oder auf der Verpackung befindliche Symbol ange-
geben, auf keinen Fall in einen für Haushaltsmüll vorgesehenen öffentlichen oder pri-
vaten Abfallbehälter geworfen werden. Der Benutzer ist berechtigt, das Gerät bei
öffentlichen Sammelstellen abzugeben, wo eine getrennte Sammlung durchgeführt
und das Gerät recycelt oder für andere Anwendungen gemäß der Richtlinie wiederve-
rwendet wird.
Entsorgung
Machen Sie ein ausgedientes Gerät unverzüglich unbrauchbar, indem Sie den
Netzstecker ziehen und das Anschlusskabel durchtrennen. Entfernen Sie vor der Ent-
sorgung des Gerätes die Schnapp- oder Federschließmechanismen oder machen Sie
diese unbrauchbar, damit Kinder sich nicht versehentlich im Gerät einschließen und in
Gefahr bringen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den zugelasse-
nen Sammelstellen für die Entsorgung des Gerätes.
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