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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
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Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Giga-
set Communications Austria GmbH, Businesspark Marximum Objekt 2 / 3.Stock, Modecenterstraße 17,
1110 Wien.
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Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
keit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
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Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Rufnummer entneh-
men Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Garantie-Urkunde Schweiz
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
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Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern inner-
halb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eige-
ner Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im
Lieferumfang enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
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Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
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Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistun-
gen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
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Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset Commu-
nications Schweiz GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn, Switzerland.
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Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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