1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage kommenden Vorschriften
und
Normen
zu
Hinweise hierzu finden
dazugehörigen
Abschnitten
Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage
bzw.
Anlagenteilen
Gesamtanlage außer Betrieb zu setzen
und gegen unbefugtes Wiedereinschalten
zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei
Arbeiten im Behälter, verschlossen zu
halten,
ansonsten
Unfallgefahr.
Der
montierte
ist nur eine Transportverpackung und
nicht begehbar und nicht kindersicher, er
muss umgehend nach Anlieferung gegen
eine
geeignete
Abdeckung
Abdeckung)!
Es sind nur Original GRAF – Abdeckungen oder von Fa. GRAF schriftlich freigegebene Abdeckungen zu
verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung, nicht von GRAF
freigegebener Zubehörteile führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung/Garantie.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
1.
Allgemeine Hinweise
berücksichtigen.
Sie in den
dieser
ist
immer
die
besteht
höchste
bei
Anlieferung
Regenschutz
ausgetauscht
mail@graf.info
www.graf.info
werden
(Teleskop-Domschacht
2 / 44
mit
entsprechender
Brauchwasser –