1.7 Sind mehr als sechs Monate seit der Produktauslieferung vergangen
und der Käufer klagt über einen Mangel, muss dieser den Grund und die
Existenz des Mangels nachweisen können.
1.8 Vorliegendes Garantiezertifikat schränkt die Verbraucherrechte in
Bezug auf nationale Bestimmungen auf keinen Fall ein.
2.
BESONDERE BEDINGUNGEN
2.1 Vorliegende Garantie bezieht sich auf die Produkte dieses Handbuchs.
2.2 Vorliegendes Garantiezertifikat ist nur in Ländern der Europäischen
Union anwendbar.
2.3 Damit diese Garantie in Kraft tritt, muss der Käufer sich strikt an die
Anweisungen in der Dokumentation des Herstellers halten, die mit dem
Produkt geliefert wird, wenn das ausführbar ist, je nach Produktpalette
und -modell.
2.4 Werden Daten für den Ersatz, die Wartung oder Reinigung von
bestimmten Teilen oder Komponenten des Produkts nicht eingehalten,
erlischt die Garantie.
3.
EINSCHRÄNKUNGEN
3.1 Vorliegende Garantie wird nur wirksam bei Kaufverträgen mit
Konsumenten, wobei unter „Konsument" eine Person gemeint ist, die das
Produkt nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt.
3.2 Es wird keinerlei Garantie gewährt für normale Abnutzung des
Produkts.
Die
Verbrauchsmaterialien,
Dokumentation des Produkts geregelt.
3.3 Die Garantie tritt in folgenden Fällen nicht in Kraft: (I) falsche
Behandlung; (II) Reparatur, Wartung oder Manipulation durch nicht auto-
risierte Person oder (III) Reparatur oder Wartung mit Nicht-Originalteilen.
Wenn der Mangel am Produkt die Folge nicht korrekter Installation oder
Inbetriebnahme ist, tritt die Garantie nur in Kraft, wenn Installation oder
Inbetriebnahme im Kaufvertrag des Produkts enthalten sind und vom
Verkäufer unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden.
Garantie
für
Teile,
wie
Batterien,
Komponenten
Birnen,
usw.
ist
und/oder
in
der
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