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PanelView 550/600 Touchscreen-Terminals
EU Richtlinien
Wenn das PanelView 550/600 Touchscreen-Terminal innerhalb der Europäischen
Union oder der EFTA-Regionen installiert wird und wenn es mit dem
CE-Zeichen markiert ist, sind die folgenden Vorschriften geltend.
Dieses Gerät wurde auf Einhaltung der grundlegenden Anforderungen überprüft:
• EU-Richtlinie 89/336/EEC Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und
der ergänzenden Richtlinien 92/31/EEC, 93/68/EEC;
• Niederspannungs-Richtlinie (Low Voltage Directive) 73/23/EEC und der
ergänzenden Richtlinie 93/68/EEC
Dies geschah mit Hilfe einer technischen Dokumentation entsprechend Artikel
10 (2) der Richtlinie unter vollständiger oder teilweiser Anwendung der
folgenden Normen:
• EN 50081-2:1993 EMV - Fachgrundnorm Störaussendung, Teil 2 -
Industriebereich
• EN 50082-2:1995 EMV - Fachgrundnorm Störfestigkeit, Teil 2 -
Industriebereich
• EN 61131-2:1995 EMC - Speicherprogrammierbare Steuerungen -
Betriebsmittelanforderungen und Prüfungen
Das beschriebene Produkt soll nur in einer industriellen Umgebung verwendet
werden.
Verwendung des Produkts
Gemäß dieser Richtlinie wird der Faktor, der für EMV-Zwecke bestimmt, ob ein
Betriebsmittel als "industriell" oder "privat, gewerblich und leicht industriell"
erachtet wird, in Klausel 1 der EN50081-2, wie folgt, angegeben:
Betriebsmittel, die von dieser Norm erfaßt werden, sind nicht für den
Anschluß an die öffentliche Niederspannungs-Stromversorgung vorgesehen;
es wird vielmehr angenommen, daß sie an ein Netz, das durch einen eigenen
Hoch- oder Mittelspannungs-Verteil-Transformator gespeist wird,
angeschlossen werden, das für die Stromversorgung einer Fabrik oder einer
ähnlichen Anlage bestimmt ist.
Die PanelView 550/600 Touchscreen-Terminals sollen nur in einer industriellen
(wie oben definierten) Umgebung verwendet werden. Die Installation einer
Applikation in Europa, die die Richtlinien der Europäischen Union verletzt,
verstößt gegen diese Gesetze. .
41061-109-01(B)