IX.
Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller eine Garantie gemäß den
Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in Deutschland 2 Jahre).
Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst durchgeführt werden.
Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der Original-Verkaufsbeleg (mit Verkaufsdatum)
beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Normaler Verschleiß
Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zugelassene Zubehörteile
Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch Fremdkörper
Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B. Anschluss an eine falsche
Netzspannung oder Nichtbeachtung der Montageanleitung
Komplett oder teilweise demontierte Geräte.
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