Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte
in der Nähe einer Freileitung installiert, dürfen die Abstände
nicht geringer sein, als die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von elektrischen Weidezäunen zu
Stromleitungen
Stromleitungsspannung
>1.000 V bis ≤33.000 V
≤1.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte
in der Nähe einer Freileitung installiert, darf ihre Höhe über
dem Boden nicht mehr als 3 m betragen. Diese Höhe gilt zu
beiden Seiten der senkrechten Projektion der äußersten Leiter
der Stromleitung auf den Boden in einem Abstand von:
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von bis
•
zu 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von
•
über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur
Einzäunung von Haustieren oder zur Gewöhnung von Tieren
(z. B. Kühen) an Elektrozäune reicht ein Weidezaungerät mit
48
Abstand
3 m
4 m
8 m