der Tatsache, ob eine solche Verwendung vom Hersteller vorherzusehen war oder
nicht.
ALLE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR MARKTGÄNGIGKEIT
ODER ZWECKTAUGLICHKEIT BESCHRÄNKEN SICH AUF DEN ZEITRAUM DER
AUSDRÜCKLICH GELTENDEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST. ALLE ÜBRIGEN
EXPLIZITEN ODER KONKLUDENTEN BEDINGUNGEN, ERKLÄRUNGEN UND
GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH KONKLUDENTER GEWÄHRLEISTUNG
BEI NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, SIND AUSGESCHLOSSEN. In einigen
Ländern sind zeitliche Beschränkungen einer konkludenten Gewährleistung
untersagt. Daher finden die oben genannten Bedingungen u.U. keine Anwendung.
Diese Gewährleistung gewährt dem Käufer spezifische Rechte, die, je nach Land
und Zuständigkeit, um andere Rechte erweitert werden können.
Auf die mitgelieferte Software von Drittanbietern gibt es keine Mängelgewähr.
Der Käufer trägt das alleinige Risiko für die Qualität, Leistung, Genauigkeit und
das Ergebnis der mitgelieferten Software. Sollte diese Software mangelhaft sein,
übernimmt nicht der Hersteller, sondern der Käufer sämtliche für die Reparatur
der Software notwendigen Kosten. DER HERSTELLER KANN, IM RAHMEN DES
GESETZLICH ZULÄSSIGEN, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR GELÖSCHTE
DATEN, EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUSTE ODER FÜR BESONDERE,
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