BONTRAGER EINGESCHRäNKTE
GEWäHRLEISTUNG
Bontrager gewährleistet, dass alle neuen Teile oder Laufradsätze
von Bontrager frei von Material- und Produktionsfehlern sind:
Die Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von fünf
Jahren-
• Die Gewährleistung gilt für sämtliche Teile und Zubehör-
teile, bis auf Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.
Für eine Dauer von einem Jahr-
• Verschleißteile wie Reifen und Schlauch.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind-
• Normale Abnutzung und Verschleiß
• Unsachgemäße Montage
• Unsachgemäße Wartung im Laufe der Nutzungsdauer
• Montage von nicht ursprünglich für die Gabel, Teile oder
Laufradsatz von Bontrager, vorgesehen und dafür_
kompatible Teile und Zubehör, wie verkauft.
• Beschädigungen oder Nicht-Funktionieren in Folge unsach-
gemäßen Einsatzes, Unfalls oder Nachlässigkeit.
• Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder Über-
holung.
Die Gewährleistung verliert ihre volle Gültigkeit angesichts
Veränderungen am Laufradsatz oder Teilen davon.
Die Gewährleistung ist ausdrücklich auf die Reparatur oder
den Austausch von defekten Teilen beschränkt, die das einzige
Deutsch