Garantie
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 3/2014 vom 27. März, aufgrund dessen die Neufassung des Allgemeinen
Konsumentenschutzgesetzes und andere ergänzende Gesetze abgeändert wurden und das aufgrund der gesetzgebenden
königlichen Verordnung 1/2007 vom 16. November beschlossen wurde, wird für das E-Bike 2 JAHRE Garantie gewährt
und für die Akkus und Akku-Ladegeräte eine Garantie von 1 JAHR.
** Mietunternehmen und Leasinggesellschaften werden Sonderbedingungen gewährt.
Zur Bearbeitung von Garantieanträgen und zur Reparatur muss der betreffende Artikel stets in seiner Originalverpackung
und in Begleitung sämtlicher Zubehörteile, Handbücher und Kabeln, die ursprünglich in der Verpackung mitgeliefert wur-
den, eingeschickt werden.
Um den Garantieantrag bearbeiten zu können, muss unbedingt eine Kopie der Kaufquittung mitgeschickt werden.
Um die Reparatur der vom Kunden beanstandeten Störung in richtiger Weise vornehmen zu können, ist eine klar und ein-
deutig formulierte Beschreibung des Problems mitzuschicken und anzugeben, an welcher Stelle die Störung auftritt. Sollte
nach entsprechender Überprüfung jedoch keine Betriebsstörung festgestellt werden, so hat der Kunde für die Kosten der
Prüfung sowie für die Versand- und Rückversandkosten aufzukommen.
Sollte sich die Reparatur des Artikels als nicht möglich erweisen, so wird er durch einen anderen Artikel mit ähnlichen oder
besseren Eigenschaften ersetzt. Die Festsetzung des Wertes des eingeschickten Artikels erfolgt unter Berücksichtigung
des Zustandes, in dem der von der Störung betroffene Artikel vom Hersteller empfangen wurde. Die Garantie deckt auss-
chließlich Herstellungsfehler.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN SIND DIE FOLGENDEN FEHLER:
• Fehler an Teilen, die abgeändert oder beschädigt bzw. von unbefugten Dritten repariert wurden.
• Schäden, die auf einen unsachgemäßen Umgang mit dem Artikel oder auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind
und mutwillig herbeigeführte Schäden.
• Schäden am Motor, die infolge der Einwirkung von Wasser entstanden sind.
• Schäden, die infolge eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden sind und elektrische Schäden, die auf
Überlastungen infolge der Benutzung von nicht vom Hersteller mitgelieferten Ladegeräten zurückzuführen sind.
• Schäden infolge von Vadalismus.
• Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind (Reifen, Bremsen,
usw.).
• Ebenso bleiben Schäden aus der Garantie ausgeschlossen, die infolge von Reparaturversuchen vonseiten Dritter, die
weder vom Hersteller noch vom Betriebshändler dazu befugt wurden, entstanden sind.
Registrieren Sie Ihr Fahrrad
Gehen Sie zu www.littiumbykaos.com/registrieren/ und füllen Sie das Formular aus, um die Garantie
zu aktivieren.
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