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5.
Einbau und Montage
ü: max. 1.000 mm
h: 150-200 mm
a = Abstand Geländeoberkante zu höchstem Grundwasserstand (Behälteräquator) ≥ ü + d/2
ü = zulässige Erdüberdeckungshöhen: 1.000 mm ≥ ü ≥ 250 mm
h = erforderliche Bettungshöhen: h ≥ 100 mm + d/5 bei sehr festem oder dicht gelagertem Untergrund,
sonst h ≥ 100 mm + d/10
(2) Bei nichtbindigen Böden und einem höchst zu erwartenden Grundwasserstand über die Behältersohle
hinaus (hier bis zum Äquator des Behälters) beträgt die minimale Erdüberdeckung [ü] 250 mm.
5.2 Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Behältermaße auf
jeder Seite um 500 mm überragen, der Abstand zu festen Bauwerken muss mind. 1200 mm betragen.
Die Böschung ist nach DIN 4124 anzulegen. Der Baugrund muss waagerecht und eben sein und eine
ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten.
Die Tiefe der Grube muss so bemessen sein, dass die max. Erdüberdeckung 1.000 mm (siehe Seite 2
Punkt 2 - Einbaubedingungen) über dem Behälter nicht überschritten wird. Für die ganzjährige Nutzung
der Anlage ist eine Installation des Behälters und der wasserführenden Anlagenteile im frostfreien Be-
reich notwendig. In der Regel liegt die frostfreie Tiefe bei ca. 800 mm, genaue Angaben hierzu erhalten
Sie bei der zuständigen Behörde.
(1) Zum Herstellen der Sohlbettung (Dicke ca. 150-200 mm) und der Behälterumhüllung ist Rundkornkies
mit einer Körnung 4/16 nach DIN 4226-1 zu verwenden. Es dürfen auch andere weitgestufte Kiesmi-
schungen verwendet werden, wenn sie vom Kornbereich 4/16 abgedeckt werden (z.B. 4/8 mm).
(2) Als Verfüllmaterial für den Bereich außerhalb der Umhüllung darf nichtbindiger Boden (Gruppe 1 oder
2 gemäß ATV-Arbeitsblatt 127) mit geeigneter Beschaffenheit (steinfrei) verwendet werden.
Bei nicht tragfähigem Grund ist eine armierte Magerbetonplatte von ca. 100 mm Stärke zu erstellen.
5.2.1
Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden
Werden Behälter im Grundwasser eingebaut, dürfen diese maximal bis zur halben Behälterhöhe
(= 600 mm) eingebaut werden. Erüberdeckung ≥ 600 mm.
Bei bindigen und wasserundurchlässigen Böden ist für eine ausreichende Ableitung (Drainage) des
Grund- bzw. Sickerwassers zu sorgen. Ggf. muss die Drainageleitung in einem senkrecht eingebauten
DN 300 Rohr enden, in dem eine Tauchdruckpumpe eingelassen ist, die das überschüssige Wasser ab-
pumpt. Die Pumpe ist regelmäßig zu überprüfen.
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