SCHNELLANLEITUNG
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Packen Sie unmittelbar nach Erhalt das Produkt vorsichtig aus. Überprüfen. Sie, ob Sie alle Teile
vollständig und unbeschädigt erhalten haben.
Wenn die Box oder die in der Verpackung befindlichen Teile beschädigt sind oder Mängel durch nicht
einwandfreie Behandlung aufweisen, sichern Sie alle Verpackungsteile und machen dies umgehend beim
Transportunternehmen geltend; benachrichtigen Sie jedoch nicht Chauvet. Eine Nichtbeachtung dieser
umgehenden Meldepflicht gegenüber dem Transportunternehmen oder fehlende Verpackungsteile bei der
Überprüfung des Anspruchs auf Mängelebeseitigung kann zu einem Erlischen dieses Anspruchs führen.
Bei anderen Problemen wie etwa fehlende Komponenten oder Teile, Schäden, die nicht durch den
Transport entstanden sind, oder nicht offensichtliche Schäden, machen Sie Ihren Anspruch gegenüber
Chauvet.
Montageanweisun gen
Step 1
Step 2
CH-03 QRG Rev. 1
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