Diagnose und Wartung
Der FRITZ!WLAN Repeater übermittelt
Diagnosedaten an AVM, die uns bei der Weiterent-
wicklung des Produkts unterstützen. Sie profi tieren
damit direkt von Optimierungen und FRITZ!OS-Up-
dates. Nähere Informationen fi nden Sie in der Hilfe
der Benutzeroberfl äche unter http://fritz.repeater.
CE-Erklärung
Hiermit erklärt AVM, dass sich der FRITZ!WLAN
Repeater 310 in Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen und den anderen
relevanten Vorschriften der Richtlinien 2014/53/EU,
2009/125/EG sowie 2011/65/EU befi ndet.
Die Langfassung der CE-Konformitätserklärung fi nden
Sie in englischer Sprache unter http://en.avm.de/ce.
24
Herstellergarantie
Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts 2 Jahre Garantie auf die Hardware. Die Garantiezeit
beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit durch
Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen nachweisen. Ihre Gewährleistungsrechte aus
dem Kaufvertrag sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir beheben innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel des Produkts, die nachweislich auf Material-
oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Leider müssen wir Mängel ausschließen, die infolge nicht
vorschriftsmäßiger Installation, unsachgemäßer Handhabung, Nichtbeachtung des Handbuchs, normalen
Verschleißes oder Defekten in der Systemumgebung (Hard- oder Software Dritter) auftreten. Wir können
zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedin-
gungen genannte Recht auf Behebung von Produktmängeln werden durch diese Garantie nicht begründet.
Wir garantieren Ihnen, dass die Software den allgemeinen Spezifi kationen entspricht, nicht aber, dass
die Software Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Versandkosten werden Ihnen nicht erstattet.
Ausgetauschte Produkte gehen wieder in unser Eigentum über. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Sollten wir einen Garantieanspruch ablehnen, so
verjährt dieser spätestens sechs Monate nach unserer Ablehnung.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
25