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für außerhalb des Gewächshauses verursachte Schäden, sind ausgeschlossen, soweit sich
die Haftung nicht aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
7. Gewährleistungsfälle führen weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch
stellen sie den Beginn einer neuen Gewährleistungsfrist dar. Die Garantiezeit für reparierte
oder ausgetauschte Teile läuft gleichzeitig mit der Garantiezeit für das Gewächshaus als
Ganzes ab.
8. Die Garantie beginnt am Tag des Kaufs (Datum auf dem Kaufbeleg angegeben)
und dauert 2 Jahre für unbehandelte Gewächshäuser und 5 Jahre für behandelte
Gewächshäuser.
9. Reklamationen über Mängel müssen uns innerhalb von 2 Monaten nach Lieferung
schriftlich unter Angabe des Gewächshausmodells, des Kennzeichens der Teile, die das
Problem verursachen, und des Kaufbelegs des Gewächshauses mitgeteilt werden.
TECHNISCHE ZEICHNUNGEN
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