1.10 Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, welche
Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien verwenden
und in der an Sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern
(Endnutzer).
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind
zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine
fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel
vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur
Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Verpflichtung der Rücknahme lediglich auf die Art der Altbatterien
beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen
oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher
entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt
an unser Versandlager bei folgender Adresse unentgeltlich
abgeben:
PAJ UG (haftungsbeschränkt)
Am Wieschen 1
51570 Windeck
Deutschland
E-Mail: info@paj-gps.de
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet (siehe nachfolgende Abbildung). Dieses Symbol
weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben
werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005
Masseprozent
Quecksilber,
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter
dem Mülltonnen-Symbol zusätzlich die chemische
mehr
als
0,002
POWER Finder 4G von PAJ mit ONLINE-Ortung V.1.0 DE
© PAJ UG (haftungsbeschränkt)
Bezeichnung
des
jeweils
Abkürzung "Cd" bedeutet Cadmium, "Pb" steht für Blei, und mit "Hg"
ist Quecksilber abgekürzt.
1.11 Hinweis zur Entsorgung von Elektrogeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine
Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die Wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden
als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer
vom
unsortierten
zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2.
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der
Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt
nicht,
soweit
die
Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der
Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten
separiert werden.
3.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis
der
Sammel-
und
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-
ruecknahmestellen.jsf
11
eingesetzten
Schadstoffes.
Siedlungsabfall
getrennten
Altgeräte
bei
öffentlich-rechtlichen
Rücknahmestellen
finden
Die
Erfassung
Sie
hier: