DEUTSCH
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Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln, die von der Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (EPA) anerkannt
wurden, ist normalerweise ein 10 Minuten langes Eintauchen erforderlich; im Falle von Isopropyl- und Ethylalkohol
sind 5 Minuten erforderlich.
Nehmen Sie die Teile nach Ablauf des vorgeschrieben Zeitraums mithilfe einer sauberen und desinfizierten Zange oder
Handschuhen aus der Lösung heraus, um den Hautkontakt mit dem Desinfektionsmittel zu vermeiden.
Wenn es auf dem Anweisungsetikett vorgeschrieben wird, spülen Sie das Teil anschließend gründlich unter fließendem
Wasser ab.
Lassen Sie die Teile vollständig an der Luft trocknen, indem Sie diese auf ein sauberes Tuch legen und mit einem
weiteren sauberen Tuch abdecken.
Es sollte die Feuchtigkeit aus breiten schaumstoff-gepolsterten Polierblöcken herausgedrückt werden.
Auch wenn die in dieser Anleitung beschriebenen Desinfektionsmittel zur Vernichtung von krankheitserregenden Mik-
roorganismen (Krankheitserreger) auf nichtlebenden Oberflächen entworfen wurden, sind sie nicht für die Anwendung
auf lebendiger Haut geeignet und der Hautkontakt sollte vermieden werden.
Zu den für einen Salon geeigneten Desinfektionsmitteln gehören die folgenden:
a) Bei der EPA eingetragene Desinfektionsmittel für die Krankenhaushygiene, mit auf dem Etikett angegebenen bak-
teriziden, fungiziden und viruziden Eigenschaften.
b) 10%ige Bleichmittellösung (1 Teil Bleichmittel auf 9 Teile Wasser)
c) Isopropylalkohol, 70-90%ige Lösung
d) Ethylalkohol, 70-90%ige Lösung
Individuelle Klienten-Sets
Werkzeuge/Instrumente, die in individuellen Sets aufbewahrt werden, müssen nach jeder Verwendung ordnungs-
gemäß gereinigt und desinfiziert werden. Wenn ein/e Klient/in seine/ihre eigenen Utensilien/Instrumente bereitstellt,
müssen diese vor Gebrauch ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert werden. Es ist staatlichen Vorschriften gemäß
erforderlich, alle Utensilien und Instrumente vor erneuter Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren - selbst wenn
es sich um den gleichen Klienten oder die gleiche Klientin handelt! Auf nicht ordnungsgemäß gereinigten und/oder des-
infizierten Utensilien können sich bis zum nächsten Besuch des/der Klienten/Klientin infektions- oder krankheitserre-
gende Mikroorganismen vermehren, die das Infektionsrisiko erhöhen. Verwenden Sie für die Aufbewahrung niemals
luftdichte Beutel oder Behälter, da diese das Bakterienwachstum fördern können.
Ordnungsgemäße Aufbewahrung von Instrumenten und Geräten
Alle ordnungsgemäß gereinigten, desinfizierten und getrockneten Utensilien/Instrumente müssen auf hygienische
Weise aufbewahrt werden. Eine ausgekleidete Schublade ist in der Regel ausreichend, vorausgesetzt sie ist sauber,
wird nur für die Aufbewahrung von sauberen Teilen verwendet und ist entsprechend beschriftet. Verschmutzte oder
gebrauchte Teile sind getrennt von sauberen Teilen, in einem entsprechend beschrifteten, abgedeckten Behältnis auf-
zubewahren. Verwenden Sie niemals luftdicht verschlossene Behältnisse oder Zipp-Verschluss-Beutel – diese können
das Bakterienwachstum fördern!
Schleiffeilen, Polierblöcke und Bits für elektrische Feilen: Nach jeder Verwendung müssen Schleiffeilen, Polierblöcke
oder Bits für elektrische Feilen gründlich per Hand mithilfe einer sauberen und desinfizierten Scheuerbürste oder
einem anderen geeigneten Verfahren gereinigt werden, so dass jeglicher sichtbarer Schmutz entfernt wird. Die Sei-
tenflächen von schaumstoff-gepolsterten Polierstücken, Blöcken oder Feilen sollten auch nach jeder Verwendung
abgebürstet werden. Nach der ordnungsgemäßen Reinigung, sind Schleiffeilen, Polierstücke und Blöcke am besten
durch 5-minütiges Eintauchen (oder vollständigem Einweichen) in 70-90%igen Isopropyl- oder Ethylalkohol zu des-
infizieren. Sobald Bits für elektrische Feilen gründlich gereinigt wurden, müssen sie durch vollständiges Eintauchen
in ein geeignetes EPA-anerkanntes Desinfektionsmittel desinfiziert werden, entsprechend der Anleitung im nächsten
Abschnitt. Alle porösen (saugfähigen) Schleiffeilen, Polierstücke, Blöcke, Streifen, usw., die mit eingerissener, beschä-
digter, infizierter oder ungesunder Haut oder Nägeln in Kontakt kommen, müssen, wie unten beschrieben, umgehend
ordnungsgemäß entsorgt werden.
Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder Krankheitszuständen
Wenn irgendeine Fläche des Salons mit Blut oder Körperflüssigkeit in Berührung kommt, sollte der/die Nagelpfleger/ in
ein Paar saubere Einweghandschuhe anziehen und mit einem EPA-anerkannten Desinfektionsmittel für die Kranken-
haushygiene oder einer 10%igen Bleichmittellösung alles sichtbare Blut oder Körperflüssigkeit entfernen. Im Falle einer
versehentlichen Schnittverletzung, muss diese mit Antiseptikum gereinigt und anschließend verbunden werden. Einweg-
artikel, wie z.B. hölzerne Wattestäbchen, müssen nach Gebrauch umgehend doppelt verpackt und den Anweisungen
am Endes dieses Abschnitts entsprechend entsorgt werden. Jedes nicht-poröse Instrument oder Utensil, das mit Blut,
Körperflüssigkeiten oder erkrankter Haut oder Nägeln in Kontakt kommt, muss umgehend ordnungsgemäß gereinigt
und anschließend mit einem EPA-anerkannten Desinfektionsmittel für die Krankenhaushygiene den Anweisungen ent-
sprechend oder mit einer 10%igen Bleichmittellösung 5 Minuten lang desinfiziert werden. Jedes poröse/saugfähige Ins-
trument, das mit Blut, Körperflüssigkeiten oder erkrankter Haut oder Nägeln in Kontakt kommt, muss umgehend doppelt
verpackt und in einem geschlossenen Mülleimer oder einem Behälter für biologisch gefährlichen Abfall entsorgt werden.
GIMA-GARANTIEBEDINGUNGEN
Es wird die Standardgarantie B2B für 12 Monate von Gima geboten.