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ITT KONI Instrucciones Generales página 10

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RWTÜV
Fahrzeug GmbH
Auftraggeber
: KONI Deutschland
ITT Automotive Europe GmbH & Co. KG
Prüfgegenstand : Schraubfahrwerk
Typ
: Audi A3
III.
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
III.1
Rad/Reifenkombinationen
Serien-Rad/Reifen-Kombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen
Rad-/Reifenkombinationen.
Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Aufgrund der vergrößerten Einfederwege an Achse 2 müssen alle bereits eingetragenen
(genehmigten) Sonderrad-/ Reifenkombinationen hinsichtlich der Freigängigkeit neu überprüft
werden. Kritische Stellen z.B.: Bereich der äußeren Reifenflanke über der Radmitte.
Sofern diese Rad/Reifenkombinationen nicht nachfolgend aufgeführt sind oder aufgrund ihrer
Abmessungen nach außen (kleinere Abrollumfänge/Flankenbreiten, größere Einpreßtiefen)
kleiner sind als die aufgeführten, muß die Überprüfung unter Vorlage des Fahrzeugbriefes
nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer an einer
TÜV-/TÜH-Prüfstelle durchgeführt werden.
Bereits ausgestellte Anbaubescheinigungen über Sonder-Rad/Reifenkombinationen sind
ungültig, sofern sie keinen Hinweis auf die vorliegende Fahrwerksänderung enthalten.
III.2
Spoiler, Sonderauspuffanlagen etc.
Die Bodenfreiheit im Leerzustand wird durch den Einbau der Sonderfedern verringert. Sie
entspricht in etwa der eines teilbeladenen Serienfahrzeugs. Bei Ausladung des Fahrzeugs bis
zu den zulässigen Achslasten ändert sich die Bodenfreiheit nicht im Vergleich zum
Serienfahrzeug. Bei Anbau von Spoilern, Heckschürzen und Sonderauspuffanlagen ist jedoch
der verringerte Überhangwinkel zu beachten (Befahren von Rampen etc.).
III.3
Anhängekupplung
Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des
Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350 mm.
IV.
Hinweise und Auflagen
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:
IV.1
Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
IV.2
Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
IV.3
Die Endanschläge (Gummihohlfedern) müssen der Beschreibung und in technisch
einwandfreiem Zustand sein.
TEILEGUTACHTEN Nr.:
FZTP00/24085/B/31
Blatt 5 von 7
Fassung: 04.07.2001

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