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ITT KONI Instrucciones Generales página 10

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Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: FZTP98/23533/C/31
Auftraggeber
: ITT Automotiv Europe GmbH
: Division Koni
Typ(en)
: Fahrwerk mit Gewindeverstellung an Achse 1
4.4
Amtliches Kennzeichen
Die vorgeschriebene Mindesthöhe des amtl. Kennzeichens beträgt vorne
200 mm, hinten 300 mm
5.
Auflagen
5.1
Die Scheinwerfereinstellung und die Fahrzeughöhe ist zu überprüfen.
5.2
Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
5.3
Der ordnungsgemäße Einbau des beschriebenen Fahrwerks ist zu überprüfen.
5.4
Zur Begrenzung des Einfederweges an Achse 1 müssen auf der Kolbenstange unter dem
Endanschlag 4 Hartkunststoff-Scheiben à 3 mm Dicke (wahlweise eine à 12 mm) liegen.
Bei Fehlen einer Scheibe laufen die Antriebswellen und Reifen nicht mehr frei
5.5
Der Verstellbereich der Federteller an Achse 1 ist nur freigegeben im Bereich der auf
Blatt 1 angegebenen Werte in Abhängigkeit von der zul. Achslast.
Die Einstellung ist jeweils so vorzunehmen, daß das Fahrzeug im Leerzustand plus
Fahrer gerade steht. Die tiefste freigegebene Einstellung und der Verstellbereich sind in
die Anbauprüfbescheinigung einzutragen. (siehe Muster)
6.
Zertifizierung und Gültigkeitsdauer
Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß
Anlage XIX , 2 zur StVZO.
Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am
Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden
Prüfergebnisse beeinflussen können oder wenn der Auftraggeber den Nachweis gem.
Anlage XIX nicht mehr erbringt.
Essen, den 04.07.2001
Nachtrag C: Erhöhung der zul. Achslast mit Anpassung der Federtellerhöhe an Achse 1
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Bereich Komponenten
Seite 5 von 5
.
Dipl.-Ing. Ulrich

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Koni 2000