Wenn das Gerät nicht mehr verwendet wird, muss es unbrauchbar gemacht
werden. Dazu das Netzkabel abschneiden (vorab sicherstellen, dass der
Netzstecker aus der Steckdose gezogen wurde) und alle Teile entfernen, die für
spielende Kinder gefährlich werden können.
Wichtiger Hinweis für die korrekte Entsorgung des Produkts in Übereinstimmung mit
der EU-Richtlinie 2011/65/EU.
Am Ende seiner Lebensdauer darf das Produkt nicht als allgemeiner Hausmüll
entsorgt werden.
Es kann an speziellen Sammelstellen der Gemeinde oder beim Einzelhändler, der das
Gerät der Entsorgung zuführt, entsorgt werden.
Die getrennte Entsorgung eines Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die bei einer nicht
vorschriftsmäßigen Entsorgung entstehen könnten. Außerdem ermöglicht dies die
Wiederverwertung der Werkstoffe, aus denen das Gerät hergestellt wurde, was
erhebliche Einsparungen an Energie und Rohstoffen mit sich bringt. Als Hinweis für
die vom Hausmüll getrennte Entsorgungspflicht von Haushaltsgeräten wurde am
Gerät das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht. Bei nicht
vorschriftsmäßiger Entsorgung des Geräts durch den Verwender wird die gesetzlich
vorgeschriebene Ordnungsstrafe verhängt.
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