Die diese Vereinbarung betreffende Software ist durch internationale
Übereinkommen und Verträge bezüglich der Urheberrechte und die
betreffenden Gesetze und Bestimmungen geschützt. Diese Lizenz gewährt
dem Lizenznehmer lediglich die Lizenz für die einfache Benutzung und ist unter
keinen Umständen dafür gedacht, den Verkauf der Software selbst zu erlauben.
1. Gewährung der Lizenz
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht
unterlizenzfähige und nicht übertragbare Lizenz für die Benutzung der
Software unter hierin festgesetzten Ausführungen und Bestimmungen:
•
Systemsoftware
Der Lizenznehmer darf die Software nur in einem einzelnen Computer
oder auf einem Computernetzwerk (im weiteren "Computer" genannt, ohne
Beschränkung eingeschlossen, Workstations, Terminals und/oder andere
digitale oder elektronische Geräte) in binary ausführbarer Form benutzen.
2. Andere Rechte und Einschränkungen
•
Rückentwicklung, etc.
Ausgenommen wenn hierin nicht ausdrücklich erklärt, darf der
Lizenznehmer die Software weder im ganzen noch Teile daraus kopieren,
modifiziert reproduzieren, anzeigen, decompilieren, rückentwickeln,
deassemblieren, speichern, übersetzen, verleihen oder anders übertragen,
verkaufen oder vertreiben. Der Lizenznehmer darf auch die Software nicht
mit der Absicht benutzen, damit ein Produkteigentum des Lizenzgebers
zu klonen.
•
Trennung und Teilung der Software ist verboten.
Diese Lizenz wird hiermit nur für die einfache Benutzung gewährt. Unter
keinen Umständen darf der Lizenznehmer einen oder mehrere Bestandteile
der Software in mehrere Teile, Abschnitte oder Glieder für die Verwendung
auf mehreren Computern trennen, teilen oder aufgliedern.
[DEUTSCH]
D-35