Entsorgung Altgeräte
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der EU Richtlinie 2002/96/
EU in nationales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich ver-
pfl ichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer
Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder
an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige
Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder
der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit der Wiederver-
wertung, der stoffl ichen Verwertung oder anderer Formen der Verwertung
von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Um-
welt.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 36 Monate ab Kaufdatum auf Herstellungsfeh-
ler in Material und Qualität. Diese Gewährleistung ist nur gültig, wenn die
Hinweise der Gebrauchsanweisung beachtet werden. Bei Schäden durch
Gewalteinwirkung, Missbrauch sowie unsachgemäßer Anwendung oder
Service von unberechtigten Personen erlischt die Gewährleistung.
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