ENTSORGUNG
Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und ElektronikAltgeräte (WEEE) weist
das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder seiner Verpackung
darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen
Abfällen gesammelt werden muss. Aus diesem Grund muss der Benutzer das Gerät am
Ende seiner Lebensdauer den entsprechenden Sammelstellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte übergeben. Alternativ zur selbstständigen Handhabung können Sie
die Geräte, die Sie entsorgen möchten, beim Kauf eines neuen äquivalenten
Gerätetyps an den Einzelhändler liefern. Bei Elektronikhändlern mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 ist es auch möglich, Elektronikprodukte mit
einer Größe von weniger als 25 cm kostenlos und ohne Abnahmeverpflichtung zu
liefern. Die sachgemäße getrennte Sammlung für die spätere Zuführung der
stillgelegten Geräte zur umweltgerechten Wiederverwertung, Behandlung und
Entsorgung trägt dazu bei,
mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu
vermeiden und die Wiederverwendung und / oder das Recycling
Materialien, aus denen die Ausrüstung besteht zu fördern, was maximale
Sicherheitsbedingungen für die Umwelt gewährleistet.
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