Gewährleistung
1.1.1.8
Wahl den Mangel des Gerätes beseitigen
(Nachbesserung) oder ein mangelfreies Gerät liefern. Der
Endverbraucher kann keine weitergehenden Ansprüche
aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere keinen
Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Aufwendungen
im Zusammenhang mit dem Mangel (z.B. Ein-
/Ausbaukosten) noch auf Ersatz irgendwelcher
Folgeschäden.
Geltungsdauer der Erklärung (Anspruchsfrist): Diese
Erklärung ist nur für während der Anspruchsfrist bei
Busch-Jaeger geltend gemachte Ansprüche aus dieser
Erklärung gültig.
Die Anspruchsfrist beträgt 24 Monate ab Kauf des Gerätes
durch den Endverbraucher bei einem Händler
("Kaufdatum"). Sie endet spätestens 30 Monate nach dem
Herstelldatum des Gerätes.
Geltungsbereich: In dieser Erklärung findet Deutsches
Recht Anwendung. Sie gilt nur für in Deutschland
wohnhafte Endverbraucher und / oder Käufe bei in
Deutschland sitzenden Händlern.
Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung:
Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung
ist das Gerät zusammen mit der ausgefüllten Servicekarte