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Ordnungsgemäße
Elektronikgeräte
nach der Anwendungszeit nicht zusammen mit anderen
Haushaltsabfällen entsorgt oder verwertet werden. Der
Anwender ist verpflichtet, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu
entsorgen, indem er sie in einer dazu vorgesehene Stelle abgibt,
in der solche, gefährliche Abfälle der Wiederverwertung
unterworfen werden. Die Sammlung solcher Abfälle in
vorgesehenen Stellen und rechtmäßiges
Wiederverwertung tragen zum Schutz natürlicher Ressourcen
bei. Die ordnungsgemäße Wiederverwertung der Elektro- und
Elektronik-Altgeräte hat günstigen Einfluss auf die Gesundheit
und Umgebung des Menschen. Um Informationen zum Ort und
zur Methode der umweltgerechten Entsorgung gebrauchter
elektronischer Geräte einzuholen, soll sich der Benutzer an
zuständige
Abfallsammelstelle oder einer Verkaufsstelle, bei der er die
Ausrüstung gekauft hat.
Ordnungsgemäße Entsorgung des verbrauchten Akkus
Batterien oder Akkus, die in diesem Produkt eingesetzt werden,
nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen,
sondern gemäß der Richtlinie und den örtlichen Vorschriften
behandelt werden. Die Akkus dürfen nicht zusammen mit
Entsorgung
Das
Gerät
durchgestrichenen
gekennzeichnet, gemäß Richtlinie der EU 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste
Electrical and Electronic Equipment – WEEE). Die mit
diesem Symbol gekennzeichnete Produkte dürfen
örtlichen
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/66/EG mit den
Änderungen in der Richtlinie 2013/56/EU über die
Entsorgung des Akkus ist dieses Produkt mit dem
Symbol
der
gekennzeichnet. Das Symbol bedeutet, dass die
gebrauchter
ist
mit
Behörde
wenden,
durchgestrichenen
11
Elektro-
einem
Symbol
Abfallcontainers
Verfahren der
mit
S1 LTE
und
des
einer
Mülltonne