Entsorgung Ihres Altgeräts
ENTSORGUNG VON ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN ABFÄLLEN
UMWELTSCHUTZ - RICHTLINIE 2012/19/EU
Zum Schutz unserer Umwelt und Gesundheit müssen elektrische und elektronische
Altgeräte nach den klar vorgegebenen Regeln entsorgt werden, die sowohl von Liefe-
ranten als auch von Benutzern zu befolgen sind.
Daher darf Ihr Gerät, welches auf seinem Typenschild oder der Verpackung mit dem
Symbol
gekennzeichnet ist, keinesfalls in einer öffentlichen oder privaten Mülltonne für Haus-
müll entsorgt werden. Der Benutzer muss das Gerät den örtlichen Abfall-Sortierstellen
zum Recycling oder zur Wiederverwendung zu anderen Zwecken im Sinne der Richtlinie
übergeben.
•
Dieses Gerät enthält keine Gase, welche die Ozonschicht schädigen, weder in seinem
Kältemittelkreislauf oder in den Dämmstoffen. Das Gerät darf nicht zusammen mit
Haushaltsabfällen entsorgt werden. Der Isolationsschaumstoff enthält brennbare
Gase: Das Gerät muss entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgt werden, die
Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten. Beschädigen Sie nicht die Kühleinheit,
vor allem nicht den Wärmetauscher. Die in diese Gerät verwendeten Materialien
und die mit dem Symbol
Verpackungsmaterialien
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Die Materialien sind wiederverwertbar. Entsorgen Sie die Verpackung in einem
geeigneten Sammelbehälter für die Wiederverwertung.
Entsorgen des Geräts
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Ziehen Sie den Netzstecker aus der Steckdose.
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Schneiden Sie das Netzkabel ab und entsorgen Sie es.
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Dieses Gerät trägt das Symbol WEEE (Elektrisches oder elektronisches
Altgerät), was bedeutet, dass es nach dem Ende des Lebenszyklus
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf, sondern den örtlichen
Sammelstellen zur Abfalltrennung zugeführt werden muss. Abfall-
verwertung trägt zum Umweltschutz bei.
gekennzeichnet sind, sind wiederverwertbar.
Entsorgung
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23/03/2016 19:37:13
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