Gerät folgt nicht den
Programmieranweisungen
VERWENDUNG DES GERÄTS
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Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum gemäß den
einschlägigen Bestimmungen der Verbraucherschutzbestimmungen.
IM FALL EINES FEHLERS
Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten. Ihr Lieferant wird prüfen, ob das
Gerät repariert werden kann oder nicht. In beiden Fällen muss das
gesamte Gerät an den Händler zurückgesandt werden. Das Gerät nicht
öffnen oder sonst zu versuchen zu reparieren, andernfalls entfällt die
Gewährleistung.
Vergessen Sie nicht, Ihren Kaufbeleg aufzubewahren.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Anweisungen
korrekt befolgen (siehe Bedienungsanleitung).
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