Gewährleistung
Entsprechend unserer allgemeinen Lieferbedingungen gilt im Geschäftsverkehr
gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für Sachmängel von
12 Monaten. (Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein). Schäden, die auf
natürliche
Abnützung,
Überlastung
oder
unsachgemäße
Behandlung
zurückzuführen sind, bleiben davon ausgeschlossen. Schäden, die durch
Material- oder Herstellfehler entstanden sind, werden unentgeltlich durch
Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigt. Beanstandungen können nur anerkannt
werden, wenn das Gerät unzerlegt an den Lieferer oder eine Eibenstock-
Vertragswerkstatt gesandt wird.
Konformitätserklärung
Es ist erforderlich, dass die in diesem Bohrständer betriebene Maschine
(z.B.: ETN 162/3 oder EBM 182/3) den in den technischen Daten des
Bohrständers
beschriebenen
Anforderungen
(z.B.:
Bohrdurchmesser,
Maschinenaufnahme) entspricht. Wir erklären hiermit, dass diese Einheit
entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG konzipiert wurde.
Die Inbetriebnahme dieser Einheit ist solange untersagt, bis festgestellt wurde,
dass das Elektrowerkzeug, das mit dieser Einheit verbunden werden soll, den
Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht (erkennbar durch die
CE-Kennzeichnung am Elektrowerkzeug).
Vakuum Technik GmbH Eibenstock
Lothar Lässig
General Manager
02.12.2020
Änderungen vorbehalten.
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